Frage an Hans-Joachim Hacker von katahrina l. bezüglich Recht
Lieber Herr Hacker, ich bin Jurastudentin und gerade an einer Hausarbeit im Öffentlichen Recht beschäftigt in der ich nicht weiterkomme. Deshalb wende ich mich nun an sie. Der Dachvehrhalt ist wie folgt:
Der Landtagsabgeordnete A des Bundeslandes X ( hoher Funktionär der Partei P), der dort auch den Fraktionssitz inne hat und zudem dem Bundesvorstand der Partei P angehört erhebt vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Klage auf Feststellung, dass die seit 1999 erfolgte Sammlung personenbezogener Daten über ihn durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtswidrig war bzw. die gegenwärtig noch laufende Datenerhebung rechtswidrig ist. Er verliert in letzter Instanz, nachdem er in den beiden Vorinstanzen obsiegt hat.
Frage ist nun: Kann A im Hinblick auf die von ihm angenommene Verletzung seiner Statusrechte als Abgeordneter ein Verfahren vor dem BVG anstrengen? (Grundrechtsverletzung ist nicht zu erörtern).
Zusätzlich sollen wir davon ausgehen, dass Art. 38 I 2 LV des Bundeslandes X mit dem Wortlaut des Art. 38 I 2 GG identisch ist.
Meine Frage ist speziell: handelt es sich hier um ein Organstreitverfahren oder eine Verfassungsbeschwerde? Ich weiß er ist nur Landtagsabgeordneter und deshalb nicht parteifähig, aber viell. weil er den Fraktionssitz inne hat, oder im Bundesvorstand ist, oder ja der Art. 38 I 2 LV mit dem des GG identisch sein soll. Der Fall ist ja dem des Bundestagsabgeordneten Ramelow gleich und da war es eindeutig ein Organstreitverfahren. Können sie mir helfen oder wissen sie jemanden an den ich mich damit wenden kann? Ich danke ihnen schon einmal im Vorraus. MfG K. Langert
Sehr geehrte Frau Langert,
vielen Dank für Ihre Frage. Gern versuche ich, Ihnen bei Ihrer Hausarbeit im Jurastudium zu helfen, jedoch ausdrücklich außerhalb einer rechtlichen Beratung und unter Hinweis darauf, dass ich kein Experte in diesen Fragen bin.
Natürlich weiß ich nicht, welche Vorarbeiten Sie schon geleistet haben und wie der konkrete Fall aussieht - ich bin aber überzeugt, dass Sie die Hausarbeit meistern können.
Ich kann Ihnen nicht beantworten, ob der Fall, den Sie bearbeiten sollen, im Wege eines Organstreitverfahrens oder einer Verfassungsbeschwerde geklärt werden soll. Wenn Sie davon ausgehen, dass ein gleich oder ähnlich gelagerter Fall als Organstreitverfahren geführt wurde, dann ist dies ein wichtiger Anhaltspunkt. Sicherlich haben Sie die Aktenzeichen und Urteile zu diesem Fall vorliegen und können vergleichen.
Sie baten darum, dass ich Ihnen einen Weg aufzeige, wie Sie das Thema bearbeiten können. Soweit Sie es noch nicht getan haben, empfehle ich Ihnen in den folgenden Publikationen nachzulesen, die Sie für Ihre Hausarbeit verwenden und zitieren können. Sie geben eine Einführung in die Frage von Organstreitverfahren und Verfassungsbeschwerden:
Die Verfassungsbeschwerde: Einführung, Verfahren, Grundrechte. Hrsg. von Bodo Pieroth und Peter Silberkuhl. Bearbeitet von Thorsten Anger. Münster 2008
Zuck, Rüdiger: Das Recht der Verfassungsbeschwerde. 3. Auflage München 2006
Grote, Rainer: Organstreitverfahren im öffentlichen Recht. Dogmengeschichtliche Grundlagen, materiellrechtliche Struktur und prozessuale Umsetzung. Tübingen 2008
Sicher müssen und werden Sie für die Hausarbeit auch das Grundgesetz und das Bundesverfassungsgerichtsgesetz heranziehen.
An dem Juristischen Seminar an Ihrer Universität in Freiburg arbeiten gerade mehrere Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen an dieser Hausarbeit und diskutieren im Internet eifrig über dieses spannende Thema. Vielleicht verständigen Sie sich einfach mit ihnen und gehen gemeinsam der Frage nach.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Hausarbeit und im weiteren Verlauf des Studiums.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker