Frage an Hans-Joachim Hacker von Siegfried H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hacker,
Justizskandale (z. B. Fall Mollath) und Behördenwillkür (z. B. Aktenvernichtung NSU Fall) mehren sich. Selbst Gerichtspräsidenten haben Probleme die Gesetze zu verstehen (z. B. AG Münster Harz 4). Die Frage zur Rechtsbeugung wurde schon gestellt, aber nicht beantwortet.
Verwaltung und insbesondere die Justiz scheinen im "Wilden Westen" zu leben, da sie nicht zur Verantwortung gezogen werden (5 Rechtsbeugungsfälle in Deutschland), können sie machen was sie wollen.
Was beabsichtigen Sie dagegen zu tun? Die Kanzlerin sprach mal vom TÜV im Öffentlichen Dienst. Dies war aber wohl vor der Wahl. Jedes Auto wird überprüft aber die Richter etc. nicht. Für Harz 4 wurden noch massenhaft Richter eingestellt. Wo soll diese Blase hinführen? Eine Schöffin behauptete, die Richter sind faul. Sie werden auf jeden Fall nicht zur Rechenschaft gezogen. Hier muss sich etwas ändern oder nicht ?
Mit freundlichen Grüßen
S. Herkner
Sehr geehrter Herr Herkner,
die richterliche Unabhängigkeit ist einer der Grundpfeiler des Rechtsstaates und in Artikel 97 des Grundgesetzes verankert. Richter sind in ihrer Entscheidung unabhängig, aber natürlich an Recht und Gesetz gebunden. Eine von Ihnen geforderte Änderung dieses grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung steht für mich nicht zur Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker, MdB