Frage an Hans-Joachim Hacker von Josef J. bezüglich Senioren
Sehr geehrter Herr Hacker!
Ich bin 86 Jahre alt und Spätheimkehrer in den Bereich der DDR und habe der Presse entnommen, dass das Gestz zur Entschädigung ostdeutscher Kriegsteilnehmer ab Januar 2008 gelten soll. An wen bzw. an welche Institution kann ich mich zwecks Antragstellung wenden?
MfG Josef Juretzka
Sehr geehrter Herr Juretzka,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben zum Thema Heimkehrerentschädigung. In der Anlage übergebe ich Ihnen hierzu zwei Presseerklärungen. Der gegenwärtig im Gesetz verankerte Termin für die Antragstellung (01.01.09) muss verändert werden. Dafür habe ich mich nachdrücklich eingesetzt. Anträge können nach Inkrafttreten des Gesetzes an das Bundesverwaltungsamt Köln gerichtet werden. Die Antragsberechtigten müssen jedoch die gesetzliche Änderung des Antragstermins abwarten. Mit anderen Kollegen aus den beiden Koalitionsfraktionen setze ich mich dafür ein, dass die Gesetzesänderung recht bald erfolgt.
Ich hoffe, Ihnen im Laufe der nächsten Wochen eine konkrete Antwort geben zu können und verbleibe bis dahin
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker
Sehr geehrter Herr Juretzka,
in den letzten Wochen haben mich zahlreiche Anrufe und Schreiben zu dem Thema Auszahlung der Heimkehrerentschädigung in den neuen Ländern erreicht.
Ich habe Ihnen geantwortet und möchte Ihnen heute weitere Informationen zum aktuellen Stand des Verfahrens geben:
Bereits unmittelbar nach Verabschiedung des Heimkehrerstiftungsaufhebungsgesetzes, das das Heimkehrerentschädigungsgesetz beinhaltet, haben sich eine Reihe von Abgeordneten meiner Fraktion dazu erklärt, den Termin für das Inkrafttreten des Heimkehrerentschädigungsgesetzes (01.01.09) vorzuverlegen und hierzu zu Beginn des Jahres 2008 das parlamentarische Verfahren abzustimmen und einzuleiten. In meinen Presseerklärungen vom 30.11.07 und 21.12.07 hatte ich mich dazu geäußert. Die Presseerklärung vom 21.12.07 beinhaltet das Ergebnis von Gesprächen mit dem Koalitionspartner, die zu einer entsprechenden Zusage für das Vorziehen des Antragstermins führten.
Leider hat es im Verfahren Verzögerungen gegeben, die Ursache dafür sind, dass bislang keine Gesetzesänderung erfolgt ist.
Das Bundesministerium des Innern hatte den Arbeitsgruppen Innenpolitik der Koalitionsfraktionen die Ausarbeitung einer Formulierungshilfe für die Gesetzesänderung zugesagt. Weil diese Unterlage Anfang Februar 08 nicht vorlag und auch bis heute nicht den Koalitionsfraktionen zugeleitet wurde, ist in der SPD-Bundestagsfraktion die AG Aufbau Ost vom Fraktionsvorstand mit der Federführung des weiteren Verfahrens beauftragt worden. Unmittelbar danach hat die Arbeitsgruppe Aufbau Ost meiner Fraktion am 13.02.08 einen von mir ausgearbeiteten Gesetzentwurf zum Vorziehen der Heimkehrerentschädigung beraten und beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt hatte ich als Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes den 01.04.08 vorgeschlagen. In der Folge haben alle mitberatenen Arbeitsgruppen meiner Fraktion für diesen Gesetzentwurf ihre Unterstützung gegeben.
Zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens ist die Zustimmung des Koalitionspartners erforderlich. Daher hatte ich bereits im Monat Januar 08 der Fraktionsspitze der CDU/CSU-Fraktion meinen Gesetzentwurf zugeleitet und um parallele Beratung beim Koalitionspartner gebeten. Obwohl mir die Unterstützung der Gesetzesinitiative zugesagt wurde, ist bis heute die formelle und fraktionsinterne Befassung zum Gesetzentwurf in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht erfolgt, so dass die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens nicht erfolgen konnte.
Dieser Zustand ist völlig unakzeptabel, da jedem Abgeordneten bekannt ist, dass die Antragsberechtigten fast ausnahmslos über 80 Jahre alt sind. In jeder der letzten Sitzungswochen ist die Thematik Vorziehen der Heimkehrerentschädigung mit dem Koalitionspartner diskutiert worden. Ich hoffe, dass nunmehr in einem Fraktionsspitzengespräch auf Koalitionsebene der Weg für die Gesetzesänderung freigemacht wird.
Auch wenn gegenwärtig eine Rechtsgrundlage für die Antragstellung auf Gewährung von Heimkehrerentschädigung noch nicht besteht, können formlose Anträge auf Zahlung der Heimkehrerentschädigung von den Antragsberechtigten gestellt werden. Ich bitte Sie, nutzen Sie diese Möglichkeit, die vom Bundesverwaltungsamt geschaffen wurde und richten Sie bitte Ihre Anträge (formlos) unter genauer Angabe Ihrer Adresse und unter Beifügung von Kopien der Nachweisunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Heimkehrerentschädigungsgesetzes (s. Fußnote) an folgende Adresse:
Bundesverwaltungsamt
Referat III B4
50728 Köln
Das Bundesverwaltungsamt wird den Antragsberechtigten nach Speicherung der Daten das amtliche Antragsformular zuleiten, welches noch zu erstellen ist.
Ich möchte Ihnen zusichern, dass ich mich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus der AG Aufbau Ost meiner Fraktion weiterhin dafür einsetzen werde, dass es recht bald zu einem Vorziehen des gesetzlichen Antragstermins für die Heimkehrerentschädigung kommt. Wir sind aber auf die Mitwirkung des Koalitionspartners angewiesen und hoffen auf die kurzfristige Einlösung der dies betreffenden Zusage der CDU/CSU-Fraktion vom Dezember 2007.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker
§ 3 Abs. 2 Heimkehrerentschädigungsgesetz
Mit dem Antrag ist der Entlassungsschein vorzulegen. Andernfalls sind die Voraussetzungen für die Heimkehrereigenschaft glaubhaft zu machen. Eidesstattlichen Versicherungen und zwei Zeugenaussagen können verwendet werden, wenn andere Mittel zur Glaubhaftmachung nicht beschafft werden können