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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Hanni H. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Hanni H. bezüglich Tourismus

Guten Tag Herr Hacker,
ich bin 50, Nichtraucher und seit 21 Wirtin. In meiner Hafenkneipe "Zur Fähre", eine der ältesten Europas (anno1332), ist es nicht möglich Raucher und Nichtraucher zu trennen. Sollten sie vor die Tür gehen, sind sie direkt auf der Straße und belästigen meine Pensionsgäste, sowie die Anwohner, da ich nur nachts geöffnet habe. In dieser kleinen Hafenkneipe, 62,53 m vom Hafen entfernt, kann schon seit hunderten von Jahren geraucht werden. Ich habe Angst um die Zukunft dieser Traditionskneipe. Warum muß man die Nichtraucher schützen? Meine Gäste kommen freiwillig zu mir. Der größte Teil ist Raucher und nach Befragung, wäre es eine Katastrophe, wenn das Gesetz im kalten Januar in Kraft tritt, sowie die gemütliche Atmosphäre verschwindet. Meine Keipe ist international sehr bekannt und ein sozialer Treffpunkt.
Wenn über Stralsund Werbung gemacht wird, bin ich oft dabei.
Wie kann ich meine Traditionskneipe erhalten? Ich bitte um die Hilfe Ihrer Fraktion.
Mit freundlichen Grüßen, Wirtin Hanni

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Wirtin Hanni,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Nichtraucherschutz. Ich habe in Schwerin in einer vermieteten Gaststätte ( ca.40qm, ein Raum ) ein gleichgelagertes Problem. In dieser Problematik kann ich Ihnen jedoch nicht helfen. So wie Sie ist auch mein Mieter von landesrechtlichen Regelungen abhängig. Der Bundestag hat lediglich nach der föderalen Kompetenzzuständigkeit für seinen direkten Bereich Nichtraucherschutzregelungen erlassen, die Bundesgebäude betreffen. Ansonsten sind die Länder für ihr jeweiliges Hoheitsgebiet zuständig. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.07.07 für unser Land das Nichtraucherschutzgesetz beschlossen, das ab 01.01.08 auch in kleinen Kneipen einen weitgehenden Nichtraucherschutz festschreibt. Insofern kann ich Ihre Argumentation gut verstehen, da bei der Größe Ihrer kleinen Hafenkneipe wohl eine räumliche Trennung kaum möglich sein dürfte und Ihre Gäste scheinbar gegen das "Mitrauchen" auch bislang keine Einwände hatten.

So wie Sie bin auch ich Nichtraucher und unterstütze grundsätzlich den Nichtraucherschutz. Es stellt sich jedoch für mich die Frage, ob in einem Land in dem der Genuss von Zigaretten ab einem bestimmten Alter gesetzlich zulässig ist derartige undifferenzierte Reglementierungen die richtige Antwort sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Joachim Hacker