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Hans-Joachim Hacker
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Frage von Thorsten S. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von Thorsten S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hacker,

ich schreibe Ihnen in Ihrer Funktion als Mitglied des Verkehrsausschusses. Im letzten Jahren wurden die Bußgelder erhöht, dieses sehe ich als sehr sinnvoll, damit diese ernst genommen werden.
Beim ruhenden Verkehr sehe ich es ähnlich. Ein Knöllchen verursacht 13€ Bearbeitungskosten (entnahm ich den Medien), bei günstigen Vergehen, wie Parken ohne Parkschein für 5€ macht die Stadt also 7€ Verlust. Außerdem ist das Parken mit dem Parkschein für 2,50€ schon der halbe Preis des Knöllchens, wo auch nur 1-2 Mal im Monat kontroliert wird und Strafzettel so günstiger als Parkscheine sind, mit denen die Stadt noch Verlust macht. Wäre es nicht sinnvoll die Gebühren hier auch anzuheben, damit 1. der Ordnungseffekt hergestellt wird und Knöllchen nicht günstiger als Parken mit Parkschein ist, 2. die nötige Reue erzeugt wird und 3. die Richtigparker nicht trotzdem die Dummen sind, weil Sie für die Differenz mit aufkommen müssen.

Sind Sie für eine solche Erhöhung und würden sich hierfür im Verkehrsausschuss einsetzen? Wer setzt die Bußgelder des Tatbestandskatalog fest?

Viele Grüße
Thorsten Schüssler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schüssler,

vielen Dank für Ihre Frage.

In der Tat wurden im vergangenen Jahr Erhöhungen im durch das Bundesverkehrsministerium erarbeiteten Bußgeldkatalog vorgenommen. Der Bußgeldkatalog ist mit den Ländern abgestimmt. Im Mittelpunkt von Bußgelderhebungen steht jedoch die Sicherheit im Verkehr. Bei Gefährdungen im Straßenverkehr sollen empfindliche Bußgelderhebungen dazu führen, dass Autofahrerinnen und Autofahrer von verkehrswidrigem Verhalten abgehalten werden. Dabei muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das bedeutet, dass ein Rotlichtverstoß oder ein hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, die zu einem lebensgefährlichen Unfall führen können, anders und schärfer geahndet werden müssen, als ein Parkvergehen. Hier ist zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat zu unterscheiden, die unterschiedlich geahndet werden müssen. Aus diesen Gründen standen Erhöhungen bei Verstößen gegen das Parkverbot auch nicht zur Debatte. Sie hätten derzeit im politischen Raum wohl auch keine Mehrheit.
Die Städte und Gemeinden sind allerdings frei darin, ihre Parkraumbewirtschaftung – auch in der Höhe der Parkgebühren – so einzurichten, dass keine Anreize für falsches Parken oder aber Nichtzahlung von Parkgebühren geboten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Joachim Hacker, MdB