Frage an Hans-Joachim Hacker von Jan S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Hacker,
In nächster Nähe zu unserer Gemeinde verläuft die A24.
Die Autobahn ist sehr stark befahren (viele Lkw´s und Pendler) und damit sehr laut,
sie ist am Ende der 90er-Jahre in stand gesetzt worden
aber an der Lärmbelästigung hat sich nach wie vor nichts geändert.
Die Gemeinden an der Lewitz werben mit der Besinnlichkeit des Naturschutzgebietes,
doch hier ist davon nicht viel zu spüren.
Unser ehemaliger Bürgermeister hat sich schon einmal vergeblich für Maßnahmen gegen diese ständige Belästigung eigesetzt, jedoch vergebens.
Werden sie sich mit den Problemen der Kommunen, wie diesem, näher befassen?
Sehr geehrter Herr Schlottau,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Probleme der Lärmbelästigungen an den Autobahnen sind mir bekannt. Es ist nicht nur für die Lebensqualität der Menschen, sondern auch für die touristische Entwicklung wichtig, dass von den Autobahnen keine unvertretbaren Belastungen ausgehen, sondern sie das sind, wofür sie gedacht sind: sie sollen die Verkehrsteilnehmer schnell und sicher ans Ziel bringen.
Mit Lärmschutzmaßnahmen bin ich nicht nur durch Gespräche im Wahlkreis vertraut, sondern auch durch meine Tätigkeit im Verkehrsausschuss des Bundestages. Wir wollen hier weitere Verbesserungen erreichen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat deshalb Ende August das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II vorgelegt. Ziel dieses Paketes ist es, trotz steigenden Verkehrsaufkommens die Lärmbelastung zu verringern - im Straßenverkehr um 30 Prozent bis 2020. Dafür sollen die Geräuschgrenzwerte weiter abgesenkt werden. Für die Bundesfernstraßen strebt das Bundesverkehrsministerium eine Absenkung der Sanierungswerte um 3 dB (A) an, was deutlich hörbar sein wird. Dafür sind erhebliche Investitionen in die bestehenden Straßen notwendig. Es wird mit 1,5 Milliarden Euro gerechnet, die aber bis zum Jahr 2020 abgeschlossen sein sollen.
Das Problem der Anwohner in den Gemeinden auf dem Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich des Verkehrslärms an der A 24 resultiert daraus, dass bei der Wiedervereinigung die damaligen Baustandards an Verkehrseinrichtungen aus DDR-Zeit als rechtsbeständig hingenommen wurden. Für Lärmsanierungsmaßnahmen fehlt daher die zwingende Rechtsgrundlage. Jetzt muss diese geschaffen werden. Das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II ist ein Schritt dahin.
Ich möchte diesen Prozess im Verkehrsausschuss des Bundestages begleiten und vorantreiben und will auch erreichen, dass diese Lärmsanierungsmaßnahmen so rasch wie möglich in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker, MdB