Frage an Hans-Joachim Hacker von Frank B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hacker,
wie ich gelesen habe hat der Parteivorstand der SPD beschlossen, dass sich die SPD nicht gegen Internetsperren und damit für Freiheit im Internet einsetzen wird. Da ich in Ludwigslust aufgewachsen bin und meine Familie noch immer dort wohnt und Sie in diesem Wahlkreis antreten, stellen sich mir zwei Fragen:
1. Werden Sie persönlich bei der Diskussion und Abstimmung im Bundestag anwesend sein?
2. Sollten Sie bei der Abstimmung anwesend sein, werden Sie demokratisches Rückgrat zeigen und gegen die staatliche Zensur des Internets stimmen??
Mit freundlichen Grüßen Frank Beutell
Sehr geehrter Herr Beutell,
vielen Dank für Ihre Fragen.
Lassen Sie mich vorab sagen, dass wir uns sicher einig sind, den Kampf gegen Kinderpornografie gemeinsam fortzusetzen. Im Kern geht es darum, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Dafür wollen wir alle rechtsstaatlichen Mittel nutzen. Das besagt auch der Beschluss des SPD-Parteivorstandes.
Herstellung, Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie steht bereits unter Strafe. Die SPD-Bundestagsfraktion hat zur Bekämpfung von Kinderpornografie ein Zehn-Punkte-Plan mit konkreten Maßnahmen vorgelegt.
Zweifelsohne muss im Internet mehr zur Bekämpfung von Kinderpornografie getan werden. Das muss mit Augenmaß geschehen. Die SPD wendet sich gegen eine von Ihnen befürchtete "staatliche Zensur des Internets". Die SPD-Bundestagsfraktion hat gegenüber dem Koalitionspartner grundlegende Änderungen beim Kinderpornografie-Bekämpfungsgesetz durchgesetzt. So soll es Internetsperren nur dann geben, wenn zulässige Maßnahmen zur Löschung von Internet-Seiten mit kinderpornografischem Inhalt nicht erfolgreich waren. Wohlgemerkt geht es nur um die Sperrung von Kinderpornografie-Seiten und nur dann, wenn sie nicht gelöscht werden konnten. Außerdem hat die SPD durchgesetzt, dass es ein unabhängiges Gremium geben soll, welches die Sperrliste regelmäßig kontrolliert und korrigieren kann.
Das Gesetz soll automatisch zum 31. Dezember 2012 außer Kraft treten, um Nutzen und Wirksamkeit des Gesetzes zu evaluieren.
Es ist uns gelungen, mit den gegenüber der Union verhandelten Gesetzesänderungen, jetzt wirksam gegen Kinderpornografie im Internet vorzugehen, die Internetnutzer zu schützen und rechtsstaatliche Grundsätze zu wahren.
Ich kann deshalb diesem so geänderten Gesetzesentwurf zustimmen. Ob ich am Donnerstag bei der Abstimmung anwesend sein kann, hängt davon ab, wann der Tagesordnungspunkt endgültig aufgerufen werden soll. Parallel sind weitere Termine angesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker, MdB