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Hans-Joachim Hacker
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Frage von hans-joachim b. •

Frage an Hans-Joachim Hacker von hans-joachim b. bezüglich Innere Sicherheit

sehr geehrter herr hacker,

wie stehen sie zur einführung des sogenannten feuerwehrführerschein und befürworten sie, dass feuerwehrleute mit dem führerschein klasse b fahrzeuge führen dürfen die mehr als 3,5 t wiegen obwohl sie dazu keine ausbildung hatten ?

h.bahls

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bahls,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich habe mich bereits in den vergangenen Monaten mit der Problematik der Führerscheine für Einsatzfahrzeuge bei Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz-Organisationen beschäftigt.

Ausgangspunkt war die Führerschein-Neuregelung im Jahre 1999, nach der mit dem Nachfolgeführerschein der früheren Klasse 3 keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gefahren werden dürfen. Hierfür ist ein weiterer Führerschein erforderlich. In den vergangenen Jahren konnten die Rettungsdienste noch davon profitieren, dass viele Helferinnen und Helfer den alten Führerschein besitzen. Inzwischen wird es jedoch immer schwieriger, Nachwuchs zu gewinnen. Wer heute einen Führerschein macht, dem genügt in der Regel die Klasse B, die nicht dazu berechtigt, Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zu fahren.

Ich halte es besonders im Hinblick darauf, das Ehrenamt bei freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz weiter zu fördern, für geboten, eine Neuregelung herbeizuführen, die auf der einen Seite die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sichert, andererseits jedoch die Verkehrssicherheitsaspekte berücksichtigt. Die Neuregelung soll es für diese speziellen Dienste möglich machen, dass Führerscheininhaberinnen und -inhabern der Klasse B nach festgelegten Kriterien die Befugnis zum Führen größerer Fahrzeuge erlangen:

- Einführung einer "einfachen" Fahrberechtigung bis 4,75 t, die im Rahmen einer organisationsinternen Ausbildung mit anschließender interner praktischer Prüfung erworben werden kann,
- Einführung einer "qualifizierten" Fahrberechtigung bis 7,5 t. Die verkürzte praktische Ausbildung erfolgt in den Fahrschulen und die praktische Prüfung innerhalb der Prüforganisationen.

Dieser Verfahrensweg ist auf Bundesebene in der Koalition, mit den Ländern und dem Bundesfahrlehrerverband erarbeitet worden. Gegenwärtig stockt das Gesetzgebungsverfahren, weil die CSU-Landesgruppe bei der Erlangung der "einfachen" Fahrberechtigung bis 4,75 t jegliche Ausbildung mit anschließender interner praktischer Prüfung ablehnt. Dieses halte ich aus der Sicht von Verkehrssicherheit sowohl für die freiwilligen Feuerwehrleute als auch die anderen Verkehrsteilnehmer für nicht verantwortbar. Es bleibt abzuwarten, ob ein vernünftiger Kompromiss der dem Ehrenamt dient, zugleich Verkehrssicherheit im Blick behält, gefunden wird.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Joachim Hacker