Frage von K. R. • 08.04.2008
Antwort ausstehend von Hans-Joachim Fuchtel CDU
Sehr geehrte Herr Pantke,
vielen Dank für die Mail vom 08.04.2008.
Hier antwortet Ihnen kein Praktikant, sondern der Abgeordnete persönlich, was den zeitlichen Verzug erklärt.
(...) Die Mitbestimmung des Patienten ist im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte von zentraler Bedeutung. Patientinnen und Patienten haben nicht nur das Recht, die gespeicherten Daten zu lesen oder Ausdrucke einzusehen, sondern bestimmen auch welche Daten gespeichert und für welchen Arzt zugänglich gemacht werden. (...)
Sehr geehrter Herr Schubert,
auf Ihre Grundsatzfragen möchte ich wie folgt antworten:
Zu Frage 1: Das kommt auf die konkreten Vorschläge an.
Zu Frage 2: Ja
Sehr geehrter Herr Dieth,