Frage an Hans-Joachim Berg von Max K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Dr. Berg,
ich wende mich an Sie mit der Frage, was Sie von der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene halten?
Nach Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes geht nach den Prinzipien des Demokratie alle Staatsgewalt vom Volke aus und wird in "Wahlen und Abstimmungen " ausgeübt, allerdings ist meiner Meinung nach im deutschen Recht nur Ersteres umgesetzt. Mir ist bekannt, dass unser demokratisches System repräsentativ ist, allerdings bin ich der Meinung, dass es nicht ausreicht, alle 4 Jahre seine persönliche politische Meinung durch einen Abgeordneten bzw. eine Partei vertreten zu lassen, da bei der Vielzahl der politischen Themen kein Abgeordneter und keine Partei alle meine Positionen zu diesen Themen vertreten kann, sondern nur einen Teil. Aus diesem Grund finde ich es wichtig, zu individuellen Themen auch während dieser wahlfreien Zeit Position beziehen und Einfluss auf das Resultat nehmen zu können, ohne direkt einer Partei beitreten zu müssen.
Sehr geehrter Herr Kellermeier,
haben Sie zunächst besten Dank, dass Sie mich auf ´abgeordnetenwatch´
besucht haben.
Zu Ihrer Anfrage nach unserer Position zu Volksentscheiden auf
Bundesebene gebe ich gerne folgende Auskunft:
* Wichtige politische Entscheidungen sollen per Volkabstimmung nach
Schweizer Vorbild erfolgen. Das gilt insbesondere für die Abtretung
wichtiger Befugnisse an die EU.
* Unser Staat sollte seinen Bürgern mehr vertrauen, als nur alle vier
Jahre ´alternativlose´ Politik Entwürfe vorzulegen.
* Der demokratische Mehrwert von Volksentscheiden sollte allerdings
auch nicht überschätzt werde. Das Beispiel Californien zeigt, wie
durch falsch praktizierte Volksentscheide ein Land in den
finanziellen Ruin getrieben wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Hans-Joachim Berg