Frage an Hans-Joachim Berg von Lutz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Berg,
wieso können die in den Bundestag einziehenden Parteien 100 % der Sitze unter sich aufteilen, wenn die Wahlbeteiligung beispielsweise nur 70% beträgt. Eigentlich müßten doch 30% der Sitze unbesetzt bleiben und die 70% Abgeordneten leider etwas effektiver arbeiten. Obendrein würde der Steuerzahler auch noch die entsprechende Summe an "Entschädigungen" für die fehlenden Abgeordneten "sparen" = an Kosten vermeiden können.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Ammer
Sehr geehrter Herr Ammer,
die Anzahl der Sitze im Bundestag richtet sich nach der Anzahl der Wahlkreise, die sich nach einer möglichst gleichmäßigen Bevölkerungsanzahl bemisst.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Wahlbeteiligung wirklich ein guter Maßstab für die Größe des Bundestages ist. Sie müssten dann so konsequent sein und eine Mindestwahlbeteiligung in jedem Wahlkreis definieren, die für die Entsendung eines Abgeordneten notwendig ist.
Sollen dann diejenigen, die wirklich gewählt haben, wegen derjenigen, die nicht gewählt haben, keine Chance auf demokratische Mitbestimmung erhalten?!
Sie haben recht, wenn Sie eine geringe Wahlbeteiligung kritisieren und auch deshalb versucht die Alternative für Deutschland, durch eine verstärkte Bürgerbeteiligung das Bewußtsein für die Bedeutung politischer Entscheidungen bei den Bürgern zu stärken. Ich bin sicher, Sie selbst werden am Sonntag zur Wahl gehen.
Mit freundlichen Grüßen
HJ Berg