Frage an Hans-Joachim Berg von Martina H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ist es falsch oder justiziabel Wähler und Mitglieder der AfD als "(Neo-)Nazis" zu bezeichnen?
Es ist aus zwei Gründen falsch: Einmal, weil es keine "Neo-Nazis" sind
und zum zweiten, weil mit einer solchen Bezeichnung die
Nationalsozialisten in unverantwortlicher Weise verharmlost werden.
Die Gerichte sind in unterschiedlicher Ausprägung sehr
"meinungsfreudig"; d.h., sie lassen sehr viele, selbst unerträgliche
Behauptungen als Ausdruck der Meinungsfreiheit zu.
Leider wird dabei dann in der Öffentlichkeit bewusst oder unbewusst
nicht unterschieden, dass die Gerichte die jeweilige Meinungsäußerung
nur für zulässig halten, aber sich das Gericht selbst damit diese
Äußerung nicht zu eigen macht oder gar bestätigt. Als Beispiel verweise
ich auf die konsequente Falschbehauptung, ein Gericht habe bestätigt,
dass Björn Höcke ein "Faschist" sei. Dabei hat das Gericht es lediglich
(was schlimm genug ist) im Rahmen der Meinungsfreiheit für erlaubt
gehalten, dies auch ohne Feststellung des Wahrheitsgehaltes zu
behaupten.