Frage an Hans Herold von Fabian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr MdL Herold,
das Sie und die CSU die unten stehenden Punkte richtig finden, ist mir natürlich bekannt, neu ist nur das wie alles andere auch, auch ein Gerichtlicher Vergleich im Freistaat erst einmal nichts zählt. Mich würde es sehr freuen, wenn Sie sich die Zeit nehmen um mir zu erklären, was in Bayern verbindlich ist, sollte es da etwas geben.
Trotzdem ist es mir wichtig auch Sie noch einmal zu Fragen, wie die Kandidaten aller anderen Parteien.
Finden Sie es richtig, dass es grob Fahrlässig ist auf einen Bescheid aus Bayern zu vertrauen? Finden Sie es richtig, dass der Verwaltung keine Grenzen in der Fantasie bei der Beichterstattung an den Landtag gesetzt sind und das falsche Stellungnahmen nicht Strafbar sind? Finden Sie es richtig, dass die Gegenbelege einfach ignoriert werden und die Falschberichterstattung akzeptiert wird? Sollte ein Gerichtlicher Vergleich verbindlich sein? (Laut Ministerpräsident Markus Söder sind Sie es, laut Finanzamt nicht, das verfahren ist noch nicht vor Gericht.) Finden Sie die aktuelle Haltung das Lebensrettende Medizintechnik in Bayern nicht realisiert werden und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen soll richtig? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Antworten auf meinem Facebookprofil zustimmen.
Mit interessiertem Gruß
F. T.
Sehr geehrter Herr Temme,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch. Wie ich Ihnen bereits in einer direkt an Sie adressierten E-Mail geantwortet habe, bedaure ich sehr, dass Sie meine Antwort in der Angelegenheit vom vergangenen Jahr, 04. Oktober 2017, in dieser Weise interpretiert haben. Ich habe mich intensiv mit Ihrem Fall beschäftigt. Da Sie jedoch bereits alle politischen Instanzen auf Landesebene durchlaufen haben (unter anderem Korrespondenzen mit dem zuständigen Ministerium, der Staatskanzlei und die Einreichung einer Petition beim Bayerischen Landtag), sehe ich hier die Handlungsmöglichkeiten allerdings erschöpft.
Rechtsstaatlichkeit ist oberstes Prinzip in Bayern, auch in der bayerischen Förderpraxis. Daher steht Ihnen, wie bereits in meiner vorherigen E-Mail erwähnt, selbstverständlich der rechtliche Weg zur Überprüfung der Entscheidungen offen.
Das Angebot eines persönlichen Telefonates, um noch einmal über Ihre Angelegenheit zu sprechen, steht weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Herold