Frage an Hans Herold von Ernst S. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Herold,
leider wurde meine vorherige Frage gekürzt veröffentlicht, sorry.
Aufgrund Ihres Vortrags vom 20.09.18 in Roßtal
hier meine neue Frage:
Soll eine Betreuung für Kinder unter 12 j. kommen?
Mittagsverpflegung inklusive ? Wer soll das zahlen?
Wenn die Familien weniger Sozialabgaben hätten, könnten die Mütter sich selber um deren eigene Kinder kümmern - anstatt fremde Leute und auf Steuerzahlers Kosten.
Sehr geehrter Herr Strauß,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das Ganztagsystem in Bayern sieht vor, dass die Kommunen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit für die Schulkindbetreuung (§ 24 Abs. 4 SGB VIII) den Bedarf erheben und dann beim Freistaat die Genehmigung zur Einrichtung und Durchführung bzw. die Förderung von Ganztagsangeboten beantragen. Es existieren derzeit Ganztagsangebote an Schulen (gebundene und offene Ganztagsangebote; Mittagsbetreuungen) als auch Ganztagsangebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. Horte).
Die offene Ganztagsschule ist ein flexibles Betreuungsangebot, das mindestens an vier Tagen bis 16.00 Uhr vorgehalten wird; ergänzend können fünf Tage und auch Randzeiten angeboten werden. Die Durchführung erfolgt in enger Abstimmung mit der Schulleitung meist durch einen Kooperationspartner.
Gebundene Ganztagsangebote sehen vor, dass eine Ganztagsklasse an vier Unterrichtstagen von Schulbeginn bis ca. 16.00 Uhr zusammenbleibt. In dieser Zeit wird der Unterricht rhythmisiert. Die Kinder werden v. a. von Lehrkräften unterrichtet und betreut. Projektpartner und weiteres pädagogisches Personal ergänzen das gebundene Ganztagsangebot.
Mittagsbetreuungen bieten häufig Betreuung bis 16.00 Uhr und länger an. Träger sind häufig Elterninitiativen, manchmal auch Kommunen oder freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Es handelt sich um ein eher flexibles Betreuungsangebot mit freizeitpädagogischer Ausrichtung.
In der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten aus dem Jahr 2013 wurde festgelegt: Bis 2018 gibt es in allen Schularten für jede Schülerin und jeden Schüler bis 14 Jahre ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot. Dies wurde umgesetzt. Der Freistaat hat in der Vergangenheit jeden genehmigungsfähigen Antrag auf Einrichtung und Förderung von Ganztagsangeboten genehmigt bzw. die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Tagespflege nach Maßgabe des BayKiBiG gefördert.
Im Koalitionsvertrag der „Großen Koalition“ ist vorgesehen, dass im Jahr 2025 ein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für Grundschulkinder eingeführt werden soll. Der Rechtsanspruch soll im Sozialgesetzbuch VIII verankert werden; damit würde er sich gegen die Kommune richten. Der Rechtsanspruch wird voraussichtlich eine zeitlich umfassende Betreuung beinhalten (fünf Wochentage, auch Tagesrandzeiten, auch Ferien). Vor diesem Hintergrund werden Freistaat und Kommunen das Ganztagssystem möglicherweise anpassen müssen. Entscheidend wird sein, dass sich der Bund an den erheblichen Mehraufwendungen beteiligt.
Sehr geehrter Herr Strauß,
ich hoffe, ich konnte Ihnen Ihre Frage somit beantworten.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne auch direkt an mein Stimmkreisbüro wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Herold