Frage an Hans Herold von Friedrich W. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Wie stehen Sie zur Rente ab sofort auch ohne Hofabgabe (Stichpunkt Hofabgabeklausel) ?
Sehr geehrter Herr W.,
die Hofabgabeklausel hat eine wichtige strukturpolitische Steuerungsfunktion zum Ziel, nämlich den Übergang der Betriebe von einer Generation auf die nächste zu befördern, dennoch wurden in den in den letzten Jahren verstärkt Defizite bei der sozialpolitischen Sicherungsfunktion festgestellt. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 09.08.2018 die gesetzliche Voraussetzung "Abgabe des Unternehmens der Landwirtschaft" (Hofabgabeklausel) für den Bezug einer Regelaltersrente nach ALG für "unanwendbar" erklärt. Der Gesetzgeber, hier der Bund, muss nun die festgestellte Verfassungswidrigkeit beheben.
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die politisch gewollten agrarstrukturellen Ziele einer Hofabgabeklausel, nämlich die rechtzeitige Abgabe von Betrieben zur Strukturverbesserung, generell als legitim an. Es weist jedoch unter anderem darauf hin, dass die Hofabgabeklausel nur eine kleine Gruppe von Landwirten erfasst. Es sei nicht zumutbar, dass eine solche Minderheit unter gewichtigen Eingriffen in das Eigentumsrecht für agrarpolitische Ziele einer zukunftsfähigen Landwirtschaftsstruktur in Anspruch genommen werden.
Wenn auch die Zuständigkeit nicht bei den Ländern liegt, so hat sich der Freistaat in der Vergangenheit stets für eine maßvolle Weiterentwicklung der Hofabgabeklausel ausgesprochen. Auch auf der Agrarministerkonferenz der Länder wurde dieses Thema behandelt und unter anderem auf Anregung Bayerns beschlossen, den Bund zu bitten, mit Blick auf diejenigen Versicherten, deren bewilligungsfähige Rentenanträge wegen der noch unklaren Situation bis auf Weiteres nicht bearbeitet werden, schnellstmöglich eine verfassungskonforme, zukunftsfähige Lösung zu entwickeln. Dem schließe ich mich ebenfalls an. Sollte der Bundesgesetzgeber eine Abschaffung der Hofabgabeverpflichtung als Voraussetzung für den Rentenbezug in der Alterssicherung beschließen, wäre es sicherlich sinnvoll das eigentliche agrarstrukturelle Ziel der Hofabgabeklausel durch anderweitige Maßnahmen zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Hans Herold