Frage an Hans-Georg Faust von Matthias S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr.med. Faust,
in einer Veranstaltung mit Ärzten im Juni 2005 in Bischofswerda (Sachsen) haben Sie gesagt, dass die Budgetierung ärztlicher Leistungen abgeschafft würde.
Leider ist dem nicht so. Mit der Honorarreform 2009 wurde das Budget unter anderer Bezeichnung (Regelleistungsvolumen) beibehalten. Damit liegt das Morbiditätsrisiko unverändert nicht bei den Kassen, wo es hingehört, sondern wieder bei den Ärzten.
Warum wurde das Budget nicht abgeschafft? (*)
Was soll ein Arzt machen, wenn er sein Budget erfüllt hat? (**)
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Matthias Schreiber
(*) Nach aussen wird das leider von der Politik oft falsch, denn Budgets sind geblieben (vergleiche jeden ärztlichen Bescheid zum Quartalsbeginn)
(**) Die Frage hat einen betriebswirtschaftlichen Hintergrund. Jede Leistung, die über das Budget hinaus erbracht wird kostet Geld (Personalzeit .....), das quasi von wenigen Cent pro Patient nicht vergütet wird. Betriebswirtschaftsstudenten lernen im ersten Jahr, dass man Leistungen oder Produkte, die mehr kosten, als sie erwirtschaften nicht erbringen kann.
Sehr geehrter Herr Kollege Schreiber,
Sie beziehen sich in Ihrer Mail auf die Fachdiskussion mit den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen während meines Wahlkreisbesuches vom 7. Juni 2005 im Gasthof Butterberg, wo ich die Vorschläge der CDU/CSU für die zukünftige Ausgestaltung des ärztlichen Vergütungssystems nach einer gewonnenen Bundestagswahl vorgestellt und diskutiert habe. Der Ausgang dieses Wahlkampfes, mit dem Ergebnis einer großen Koalition, ist ja bekannt und das Bundesgesundheitsministerium wird seitdem auch weiterhin von der sozialdemokratischen Ministerin Frau Ulla Schmidt, MdB geführt.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den gesetzlichen Rahmen für ein neues ärztliches Vergütungssystem geschaffen und damit langjährige Forderungen der Ärzteschaft umgesetzt: Die Budgetierung der ärztlichen Honorare ist beendet und die vertragsärztlichen Leistungen werden seit dem 1. Januar 2009 grundsätzlich mit festen Preisen einer nach haus- und fachärztlichen Leistung getrennt ausgestalteten regionalen Eurogebührenordnung vergütet. Die weitere Ausgestaltung der ärztlichen Honorarreform ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung, d. h. von Ärzten und Krankenkassen. Dazu gehört insbesondere auch die Honorarverteilung. Auf Bundesebene hat der Bewertungsausschuss Beschlüsse gefasst, die auf der regionalen Ebene von den Kassenärztlichen Vereinigungen und deren regionalen Vertragspartnern auf Kassenseite konkretisiert werden.
Die Vergütungssituation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte hat sich jedoch schon im Jahr 2008, nach den jetzt vorliegenden Abrechnungen für das erste Halbjahr, deutlich verbessert. Das Honorar stieg für diesen Zeitraum um sechs Prozent auf mehr als 14,35 Milliarden Euro - hochgerechnet auf das Gesamtjahr wäre dies ein Zuwachs von 1,77 Milliarden Euro. Bei allen Berechnungen im Erweiterten Bewertungsausschuss hatte man nur das Grundlohnplus unterstellt - und das wären nur 222 Millionen Euro gewesen. Der Erfolg, den die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) bereits 2008 in ihrer jeweiligen Region eingefahren haben, im Bereich der KV Sachsen betrug dieses „Plus“ im ersten Halbjahr 2008 fünf Prozent, bereitet nun die aufkommenden Probleme. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um förderungswürdige Leistungen, die extrabudgetär mit einem Punktwert bezahlt worden sind, der teils deutlich über dem heute geltenden einheitlichen Orientierungspunktwert von 3,5 Cent liegt.
Für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Sachsen werden in diesem Jahr durch die gesetzliche Krankenversicherung rund 1,6 Milliarden Euro – ein Plus von mehr als 19 Prozent im Vergleich zu 2007 zur Verfügung stehen, so dass davon auszugehen ist, dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Nur am Rande möchte ich hier darauf aufmerksam machen, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung festgestellt hat, dass das „gesetzliche Instrumentarium, das die Politik mit der jüngsten Honorarreform entwickelt hat, in enger Abstimmung mit der KBV entstanden ist. Damit lassen sich alte Forderungen der Ärzteschaft realisieren. Dazu zählen feste Preise bei der vertragsärztlichen Vergütung, die Abschaffung der Budgetierung in der bisherigen Form und die deutliche Aufstockung des gesamten Honorarvolumens“. Zu den Honorarbescheiden, die die niedergelassenen Ärzte über die Regelleistungsvolumina (RLV) Anfang des Jahres erhalten haben, stellt die KBV fest: „Das RLV ist für manche Ärzte die größte, aber nicht die einzige Einnahmequelle. Hinzu kommen Honorare für Leistungen, die außerhalb der Gesamtvergütung, bezahlt werden. Zusätzlich zu berücksichtigen sind außerdem qualitätsgebundene Zuschläge und abgestaffelt zu vergütende Leistungen.“
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Dr. med. Hans Georg Faust, MdB