Frage an Hans-Georg Faust von Michael Z. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Faust,
Anfang der 90er Jahre habe ich für 2 Jahre auf eine Lebensversicherung über die Regelung "Gehaltsumwandlung" eingezahlt. 1992 bin ich aus dem Betrieb ausgeschieden, und habe aber die Versicherung aufrecht erhalten und entweder aus freiberuflicher oder Angestelltentätigkeit die Beiträge aus bereits steuer- und sozialversichertem Gehalt bezahlt. Nachdem die Versicherungssumme im März 2008 ausgezahlt wurde, soll ich monatlich auf 10 Jahre Krankenkassenbeiträge bezahlen. Ich war der Meinung, daß es sich bei meiner Versicherung um eine Risiko/Kapitalversicherung handelt, die zur Alterssicherung angelegt war. Ich kann diese Ungleichbehandlung durch Doppelbelastung nicht nachvollziehen. Haben Sie sich mit diesem Problem (ich bin ja kein Einzelfall) schon befasst und gibt es eine Aussicht auf eine positive Lösung in absehbarer Zeit?
Mit besten Grüßen aus Lüneburg
Michael Zacharias
Sehr geehrter Herr Zacharias,
mit dem GKV-Modernisierungsgesetz aus dem Jahr 2003, haben die Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen, die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt sowie Vertreter der Bundesländer die § 240 Abs. 2 sowie 3a und § 248 Abs 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geändert. Diese Änderungen waren leider erforderlichen geworden, da die Beitragszahlungen der Rentner nur noch zu 43 Prozent die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abdeckten. Um die Belastung der erwerbstätigen Beitragszahler nicht weiter ansteigen zu lassen und die Lohnnebenkosten zu stabilisieren, war und ist es auch weiterhin erforderlich, die Rentnerinnen und Rentner entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Leistungsausgaben der GKV zu beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB