Frage an Hans-Georg Faust von Ileana Dr. T. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr Faust
als Mitglied des Gesundheitsausschusses und erfahrener Kollege wende ich mich an Sie mit einigen simplen Fragen und viel Wut im Bauch:
Wann wird das deutsche Gesundheitssystem ENDLICH den gleichen Kollaps erfahren wie das Finanzsystem?
Warum muss ich als junge niedergelassene Fachärztin mit 6jährigem Medizinstudium in Deutschland, 5jähriger fachärztlicher Ausbildung in Deutschland, mehrjähriger fachärztlicher Tätigkeit an Universtätskliniken in Deutschland und England mich mit einem halben Sonntag als Freizeit zufrieden geben ?
Warum muss ich mit meiner fachärztlichen Erfahrung vor bürokratischen Gremien für meine Therapien, die ich nie vollständing entsprechend den international geltenden Richtlinien meiner Fachorganisationen 100% umsetzten konnte, trotzdem rechtfertigen ? (zur Erklärung: Widerspruch zum Arztneimittel-Regress für das Jahr 2005 seitens der Behörden noch nicht entschieden, neue Regressforderung für 2006 gestern erhalten)?
WELCHER AUTOMECHANIKER ZAHLT FÜR DIE REPARATUREN SEINER KUNDEN, WENN DIE VERSICHERUNGEN DIESER KUNDEN DIE KOSTEN NICHT ABDECKEN ?
Warum muss ich für die Morbidität und der Schwere der Erkrankung meiner Patienten mit meinem Privatvermögen, welches ich NICHT habe, haften ?
Nicht nur das - warum werde ich nicht für die Anzahl der Patienten bezahlt, die ich auch tatsächlich untersuche und therapiere (12 bis 14-St. tatsächliche Arbeitzeit Mo-Fr) ?
Es ist nicht nur die Budgetierung der Fallzahl ein Anachronismus, es ist inzwischen für meine Arzthelferinnen ein HORROR geworden, Telefonate engegenzunehmen, da die Wartezeiten für Termine bei länger als 3 Monate liegt.
Wenn ich nicht die hohen Finanzierungen meiner Praxis gehabt hätte, wäre ich längst ausgewandert.
Ich stamme aus Rumänien, habe in den 80er Jahren mit meiner Familie politisches Asyl in diesem Lande erhalten. Durch meine Tätigkeit hoffte ich, etwas zurückgeben zu können.
Tragisch für dieses Land ist es, dass es so viele gibt, auf beiden Seiten ...
I.Tomida
Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Tomida,
die bisher gültigen Vergütungsregelungen wurden von Politik, Wissenschaft, aber auch den Ärzten selber vielfach kritisiert. Daher wurde mit der Gesundheitsreform 2007 die Reform des kollektivvertraglichen ambulanten ärztlichen Vergütungssystems eingeleitet.
Im Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzesentwurf des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) sind als übergeordnete Ziele der Reform Transparenz, Flexibilität und eine stärkere wettbewerbliche Ausrichtung für die Kassen und Leistungserbringer genannt.
Für die Reform des kollektivvertraglichen ambulanten ärztlichen Vergütungssystems werden im Gesetzesentwurf des GKV-WSG folgende Leitlinien vorangestellt:
- Ablösung der bisherigen Budgetierung,
- Schaffung einer Gebührenordnung mit festen Preisen und Mengensteuerung,
- Übertragung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen,
- Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Ärzten,
- Gleichbehandlung der gesetzlichen Krankenkassen bei der Finanzierung der ärztlichen Vergütung,
- Abbau von Über- und Unterversorgung durch finanzielle Anreize.
Die Umgestaltung des ambulanten ärztlichen Vergütungssystems verläuft schon von den Gesetzesvorgaben her in mehreren Stufen. Zum Januar 2008 trat zunächst der neue Einheitliche Bewertungsmaßstab in Kraft, der eine stärkere Pauschalierung besonders im hausärztlichen Bereich verbindet mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Punktzahlen um etwa 9,7%. Um den hausärztlichen Bereich zu stärken, ist die Punktzahlerhöhung hier wesentlich stärker ausgeprägt als im fachärztlichen.
Im Januar 2009 erfolgt die Ersteinführung des neuen Gesamtsystems.
Wesentliche neue Systemelemente werden sein:
- der bundesweit einheitliche Orientierungspunktwert,
- die Umsetzung in Euro-Gebührenordnungen auf regionaler Ebene,
- die Bestimmung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung unter erster Berücksichtigung der Morbiditätsveränderungen in der Bevölkerung sowie
- die Regelleistungsvolumina zu Festpreisen.
Ein differenziertes Instrumentarium zur Messung der Morbiditätsveränderung wird ab 2010 einsatzbereit sein und ebenso wird es ab 2010 regional differenzierte Punktwerte für Über- und Unterversorgung in den Euro-Gebührenordnungen geben, die gezielte preisliche Anreize zu einer bundesweit angemessenen ambulanten Versorgungssituation geben sollen.
Ausgangspunkt für den morbiditätsorientierten Behandlungsbedarf für 2009 sind die - zu schätzenden - 2008 in einem Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung erbrachten Leistungsmengen (in Punkten). Dabei sind wiederum die in einer Region angewendeten honorarbegrenzenden Regelungen zu berücksichtigen. Die Leistungsmengen 2008 sind für 2009 um eine bundeseinheitliche Veränderungsrate zu erhöhen.
Die Veränderungsrate soll "insbesondere" Veränderungen von Zahl und Morbiditätsstruktur der Versicherten, Veränderungen im Leistungsspektrum der GKV, Leistungsverlagerungen zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie Produktivitätsveränderungen bei der Erbringung der ambulanten ärztlichen Leistungen abbilden.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat mit seinen Beschlüssen vom 27./28. August 2008 zur ärztlichen Vergütungsreform die zentralen Beschlüsse zur ärztlichen Vergütungsreform aus dem GKV-WSG fristgerecht umgesetzt. Die Ärzteschaft wird ab 2009 rund 2,7 Mrd. Euro mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Dieser Honorarabschluss für die Vertragsärzte markiert einen Meilenstein in der Geschichte der niedergelassenen Ärzte, denn dieser Anstieg in der Vergütung von Ärztinnen und Ärzten ist der höchste seit dem Bestehen der ärztlichen Selbstverwaltung, der jemals realisiert werden konnte.
Mit kollegialen Grüßen
Ihr
Dr. Hans Georg Faust MdB