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Hans-Georg Faust
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Frage von Ewald B. •

Frage an Hans-Georg Faust von Ewald B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter,

was gedenken Sie zu tun,damit endlich eine Steuerreform zustande kommt, die den Mittelstand und die arbeitende Bevölkerung entlastet. Bisher kommt von der Bundesregierung nichts, außer Erhöhung der Steuern und Abgaben.Sie merken gar nicht mehr, dass den Bürgern immer weniger bleibt. Der Staat hat genugend Steuereinnahmen, er gibt das Geld nur falsch aus. Das Einzige was man als Bürger feststellen kann, dass die Politik offensichtlich die Basis nicht mehr sucht und findet. Wachen Sie bitte langsam auf, wenn die nächste Wahl gewonnen werden soll, wenn nicht wird es auch in Ihrer Partei einen Wahlsonntag geben, wie ihn die CSU erlebt hat.

Freundliche Grüße E. Brassel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Brassel,

auch für mich ist das konsequente Festhalten der unionsgeführten Bundesregierung an dem Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts ab dem Jahr 2011 wichtig. Gleichzeitig wird eine qualitative Verbesserung in Richtung nachhaltiger und generationengerechter Finanz- und Haushaltspolitik deutlich, da das strukturelle Defizit - bestehend aus Neuverschuldung und Einmaleffekten wie Privatisierungserlösen - zurückgefahren wird. In 2012 wird sogar ein nahezu strukturell ausgeglichener Haushalt geplant. Gleichzeitig können wichtige politische Aufgaben durch Mittelaufstockungen unterstützt werden. Wichtige Kernelemente des Entwurfs für 2009 und des Finanzplans 2012 sind:

Wie im Vorjahr festgelegt, wird es für 2011 und 2012 keine Nettoneuverschuldung mehr geben. Mit dieser Entwicklung rückt erstmals der Beginn des Abbaus des Schuldenstands des Bundes in Höhe von mehr als 900 Mrd. € in greifbare Nähe. Eine geringere Nettokreditaufnahme als im Haushaltsjahr 2009 mit 10,5 Mrd. € war zuletzt im Haushaltsjahr 1989 zu verzeichnen und damit vor der deutschen Wiedervereinigung unter dem damaligen CDU-Kanzler Dr. Helmut Kohl und seinem Finanzminister Dr. Gerhard Stoltenberg.

Ferner kann die Zinsbelastung in 2009 gegenüber 2008 um rd. 1,6 Mrd. € abgesenkt werden. Die Zinsausgabenquote sinkt daher von 14,8 % auf 14,4 %. Dies schafft erste Freiräume für künftige Zukunftsinvestitionen und Entlastungen unserer Bürger.

Der Bund steht zu seinen internationalen Verpflichtungen. Für die wirtschaftliche Zusammenarbeit („Entwicklungshilfe“) werden zusätzlich 800 Mio. € p.a. und für Forschung und Entwicklung zusätzlich 450 Mio. € p.a. bereitgestellt.

Die Ausgaben für zukunftsgerichtete Investitionen nehmen deutlich zu. Insgesamt werden 25 bis 26 Mrd. € p.a. investiert, deutlich mehr als noch vor einem Jahr geplant. So werden beispielsweise in 2009 knapp 1 Mrd. € zusätzlich gegenüber 2008 für den Verkehrsbereich zur Verfügung gestellt - mit insgesamt 10,2 Mrd. € ein Rekord.

Darüber hinaus hat der Koalitionsausschuss am vergangenen Wochenende folgende Maßnahmen zur Entlastung von Steuern und Abgaben auf den Weg gebracht:

1. Zum 1. Januar 2009 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 3,3% auf 2,8 % gesenkt. Somit ist seit Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahr 2005 der Beitragssatz um 3,7 Prozent gesunken.

2. Zum 1. Januar 2009 wird der Kinderfreibetrag um rund 200 Euro auf 6.000 Euro erhöht. Das Kindergeld wird um 10 Euro pro Monat pro Kind erhöht. Ab dem dritten Kind beträgt die Erhöhung 16 Euro.

3. Zum 1. Januar 2010 wird der Steuerabzug von Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und die Pflegeversicherung deutlich verbessert. Dies wird zu einer Entlastung von ca. 9 Mrd. Euro führen.

4. Jeweils zum Schuljahresbeginn werden hilfebedürftige Kinder (nach dem SGB II, SGB XII) einen Betrag in Höhe von 100 Euro erhalten.

5. Rückwirkend zum 1. Oktober 2008 werden Berechtigte einen erhöhten Anspruch auf Wohngeld erhalten. Dadurch werden einkommensschwache Haushalte bereits für die Heizperiode 2008 / 2009 von den hohen Energiekosten entlastet werden.

6. Darüber hinaus wird die existierende steuerliche Förderung des privaten Haushalts als Auftraggeber und Arbeitgeber vereinfacht und ausgeweitet. Die Aufwendungen zur Betreuung von Kindern wegen der Erwerbstätigkeit der Eltern werden weiterhin von der Bemessungsgrundlage abgezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust, MdB