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Hans-Georg Faust
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Frage von Michael S. •

Frage an Hans-Georg Faust von Michael S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr Faust,

ich würde gerne Ihre Haltung zur Empfehlung des nationalen Ethikrates wegen der Änderung des Transplantationsgesetzes von einem Zustimmungs- zu Widerufsrecht kennenlernen. Was können Sie mir dazu antworten?

Danke

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitt,

seit Dezember vergangenen Jahres ist das deutsche Transplantationsgesetz zehn Jahre lang in Kraft, und es ist bis dahin weitgehend unverändert geblieben. Leichte Modifikationen hat es nur gegeben, wenn andere Gesetze novelliert worden sind in Bereichen, die das Transplantationsgesetz berührten, wie zuletzt das Gewebegesetz. Aber das Transplantationsgesetz bleibt für Gesetzgeber, Ärzte und Öffentlichkeit ein „Dauerbrenner“. So sind noch immer Fragen unbeantwortet, die Ärzte in der Praxis aber entscheiden müssen wie zum Beispiel, wie mit Organen von Gestorbenen ohne Angehörige umzugehen ist, von denen unbekannt ist, ob sie Organe spenden möchten oder nicht.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission Ende Mai 2007 Vorschläge für eine EU-weite Diskussion darüber gemacht, wie die Zahl der Organspenden erhöht werden könnte. Diese Vorschläge der EU-Kommission erfolgten vor dem Hintergrund, dass innerhalb der EU die Zahl der Organspender und Transplantationen pro Million Einwohner sowie die Standards für Qualität und Sicherheit der Organe erheblich variiere. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) warten etwa 12.000 Menschen auf ein neues Organ.
Ob am Ende der Diskussion über die Vorschläge der EU-Kommission neue, für die EU-Mitgliedsländer verbindliche Vorgaben stehen und diese den deutschen Gesetzgeber zu Novellierungen des Transplantationsgesetzes zwingen könnten, muss noch weitergehend geprüft werden.

Sie beziehen sich mit Ihrer Frage auf eine angebliche Empfehlungen des Nationalen Ethikrates zu Beginn des Jahres 2007, wonach dem Mangel an Spenderorganen mit einem schrittweisen Übergang zu einer Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz zu begegnen sei. Hierzu möchte ich auf die hierzu am 26. April 2007 erschienene Pressemittelung Nr. 05/2007 des Nationalen Ethikrates hinweisen, dass „(…) der Ethikrat keineswegs (…) eine Widerspruchslösung vorschlägt (…). Zur Verdeutlichung füge ich meiner Antwort den damaligen Vorschlag des Nationalen Ethikrates an.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB