Frage an Hans-Georg Faust von Udo H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Faust,
vorab vielen Dank für Ihre Antwort, wogleich ich diese nicht ganz nachvollziehen kann. Das Bundesland Bayern hat mehrere Instrumentarien der Bürgerbefragung, sowas ließe sich auf den Bund übertragen. Die Todesstrafe ist europaweit abgeschafft und das ist gut so. Sie ist auch ein Kriterium Mitglied der europäischen Union zu sein, von daher stellt sich diese Frage nicht.
Mir ist klar, dass gewisse Entscheidungen, die die Sicherheit und Verteidigung der Bundesrepublik, von Vertretern des Parlamentes und der Regierung getroffen werden müssen. Entscheidungen, wo die gesamte Bevölkerung langfristig betroffen ist, sollen, nein müssen auch vom Volk mitgetragen werden, ansonsten besteht die Gefahr, dass diese Entscheidungen korrigiert werden.
Sehr geehrter Herr Faust, seit 1949 bis zum heutigen Tage sind die beiden Parteien CDU/CSU und SPD die Parteien, die bislang die Regierungsgewalt inne hatten. Neben den Regierungsmachern FDP und Grüne haben diese o.g. Parteien auf Jahrzehnte die Bundesrepublik heruntergewirtschaftet auf Kosten aller.
Wann fangen Sie mal an, an den richtigen Ecken zu sparen und nicht alles auf Steuererhöhungen und Abgaben abzuwälzen?
Warum erhalten Nicht-EU-Bürger Sozialhilfe/Hartz 4??
Warum laufen in Deutschland Schwerstkriminelle herum, deren Vorstrafenregister dick wie die Bibel ist?
Warum schützt uns der Staat nicht vor ausländischen Banden und schiebt sie nicht ab?
Wenn ich Ihnen sagen würde, dass sich der Weg zur Arbeit nicht mehr lohnt, weil Benzinkosten, niedriges Gehalt oder doppelte Haushaltsführung keinen Spielraum mehr übrig läßt, was sagen sie einer breiten Masse Betroffener?
Um Ihnen eine Antwort vorweg zu nehmen, ich arbeite aktiv gegen rechte Gruppierungen und führe gerade in unserem Ort einen Schlagabtausch mit einem NPD Ortsverein, der sich letztes Jahr gegründet hat.
Wenn Sie Herr Faust auf alle hier gestellten Fragen eingehen würden, wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sehr geehrter Herr Harenkamp,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Finanzen:
Die CDU in Niedersachsen hat schon 2003 einen klaren Kurs in der Haushaltskonsolidierung eingeschlagen: raus aus der Schuldenfalle! Dieser Kurs zahlt sich jetzt aus, da die Nettokreditaufnahme von knapp 3 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2002 auf 550 Mio. Euro im Jahr 2008 – somit ein Minus in Höhe 80% - gesenkt wurde. Durch diese, auch für viele Bürgerinnen und Bürger, mit Belastungen verbundenen Konsolidierungsmaßnahmen, wird es in Niedersachsen schon 2010 möglich sein, keine neuen Schulden mehr zu machen. Darüber hinaus tritt die CDU in Niedersachsen dafür ein, dass ein verfassungsrechtliches Verschuldungsverbot eingeführt wird, damit alle zukünftigen Landesregierungen zu einer soliden Finanzpolitik verpflichtet sind.
Sozialleistungen für ausländische Staatsangehörige:
Ausländische Staatsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, können gemäß § 23 SGB XII Leistungen erhalten, es sei denn, sie gehören zum Kreis der Leistungsberechtigten nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Für Ausländer ist die Berechtigung zur Hilfe allerdings eingeschränkt. Ein Rechtsanspruch besteht nur bei der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Hilfe bei Krankheit, der Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie der Hilfe zur Pflege. Darüber hinausgehende Hilfen können im Einzelfall gewährt werden.
Sicherheit
Die Landesregierung von Ministerpräsident Christian Wulff hat die ihr im Rahmen der Föderalismusreform übertragene Regelungskompetenz für den Justizvollzug dazu genutzt, um das neue Justizvollzugsgesetz zu erarbeiten. Im Justizvollzugsgesetz werden bundesweit einmalig die Regelungen für den Vollzug der Freiheitsstrafe an Erwachsenen, den Jugendstrafvollzug, die Sicherungsverwahrung und die Untersuchungshaft in einem Justizvollzugsgesetz gebündelt. Zentrale Regelungen des neuen Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes sind:
• Die Sicherheit der Bevölkerung wird gleichrangiges Vollzugsziel neben der Resozialisierung.
• Der geschlossene Vollzug wird zum Regelvollzug. Gefangene können nur im offenen Vollzug untergebracht werden, wenn sie hierfür geeignet sind.
• Opfer inhaftierter Straftäter haben künftig das Recht, über Vollzugslockerungen oder Entlassung informiert zu werden.
• Der Arbeitspflicht der Inhaftierten steht jetzt ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot gegenüber.
• Im Jugendvollzug steht die Ausbildung und damit die Verbesserung der Resozialisierungschancen im Vordergrund und nicht die Arbeit an sich.
Zum Punkt Jugendvollzug möchte ich allerdings darauf hinweisen, dass der Vollzug der Jugendstrafe vor allem am Erziehungsgedanken ausgerichtet bleibt. Für den Jugendvollzug wurde deshalb der Vorrang von Ausbildung vor Arbeit festgeschrieben. Denn hier gilt es, mit den Jugendlichen über die Chance einer Ausbildung überhaupt positive Zukunftsperspektiven zu entwickeln, ihre Eigenverantwortung zu stärken und sozial angemessenes Verhalten zu fördern.
Arbeitsmarkt:
Niedersachsen hat heute die niedrigste Arbeitslosigkeit seit 15 Jahren. Beim Wirtschaftswachstum zwischen 2004 und 2006 steht Niedersachsen bundesweit auf Platz 2. Beim Ausbildungsplatzangebot und bei Existenzgründungen belegt Niedersachsen bundesweit den 3. Platz. In Niedersachsen wird überdurchschnittlich viel in Innovationen und Forschung investiert, damit neue Arbeitsplätze entstehen können. Hierzu gehört für mich auch, dass die CDU in Niedersachsen in die Zukunft junger Menschen investiert, wie z.B. die Beitragsfreiheit des letzten Jahres vor der Einschulung im Kindergarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB