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Hans-Georg Faust
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Frage von Josef H. •

Frage an Hans-Georg Faust von Josef H. bezüglich Gesundheit

Meine Schwiegermutter ist an feuchter Makula-Degeneration erkrankt.
Sie wurde mit Lucentin behandelt.

1. Warum wird von der gesetzliche Krankenkasse zwar das Medikament bezahlt aber das Spritzen selbst nicht (Kosten: 408€)?
2. Wann wird das wesentlich preiswertere Medikament Avestin freigegeben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Haimerl,

die altersbedingte Makuladegeneration (AMD) ist eine Netzhaut-Erkrankung, die zu Einschränkungen der Sehfähigkeit führt und die in den Industrienationen die häufigste altersbedingte Augenerkrankung ist. Bei der „feuchten“ Form der Erkrankung sprießen neu gebildete Blutgefäße in die Makula (Bereich des schärfsten Sehens in der Netzhaut) ein. Aus diesen Gefäßen tritt Flüssigkeit aus und macht den Patienten allmählich das lesen unmöglich; dies kann zur Erblindung führen. Eine aussichtsreiche Therapie besteht darin, die Bildung der Blutgefäße in der Netzhaut zu unterdrücken. In der EU wurde Anfang 2005 mit Avastin® ein Präparat gegen Darmkrebs zugelassen. Avastin® hemmt die Bildung neuer Blutgefäße. Mit diesem Arzneimittel haben vor allem Universitätskliniken seitdem weltweit tausende Patienten gegen AMD behandelt, obwohl das Mittel für dieses Anwendungsgebiet und diese Anwendungsart nicht zugelassen ist – so auch in Deutschland. Seit Februar 2007 ist das Arzneimittel Lucentis® in Deutschland auf dem Markt. Dabei handelt es sich um ein chemisch ähnliches aber nicht gleiches Präparat, welches die arzneimittelrechtliche Zulassung für die Behandlung der feuchten altersbedingten Makuladegeneration (AMD) besitzt. Sowohl Avastin® als auch Lucentis® führen nicht zu einer Heilung der Erkrankung, sondern können den Verlauf beeinflussen. Die Anwendung sowohl von Avastin® als auch Lucentis® besteht in der intravitrealen Injektion, d.h. direkt in den Augapfel hinein. Bisher hat die Selbstverwaltung, also Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung, noch keine Einigung über eine Gebührenziffer für diese Intervention für den Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) herbeigeführt, so dass jeweils im Einzellfall eine Genehmigung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen muss. Wegen des hohen Preises von Lucentis® - in Deutschland betragen die Kosten einer Anwendung mit ca. 1.500 Euro etwa das 30-fache gegenüber einer Anwendung von Avastin® - haben einige Krankenkassen Verträge mit Ärzten abgeschlossen, in denen die Anwendung von Avastin® gefördert wird. Es ist also primär die Aufgabe der Partner der Selbstverwaltung hier schnellstmöglich eine Einigung über die Aufnahme der Behandlung der AMD in den EBM zu erreichen und diese ist in der nächsten Zeit auch zu erwarten. Zum Vergleich der Wirksamkeit von Avastin® ist in Deutschland eine Studie vorgesehen. Eine Zulassung von Avastin® in Deutschland ist allein aufgrund dieser Studie aber aus arzneimittelrechtlichen Vorgaben nicht möglich, allerdings wird nach Möglichkeiten gesucht, einen Einsatz von Avastin® zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB