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Hans-Georg Faust
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Frage von Christina K. •

Frage an Hans-Georg Faust von Christina K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

»Alle an Tieren experimentell gewonnenen Ergebnisse haben nur für die jeweilige Art Aussagekraft und in exakter Auslegung sogar nur für das jeweilige Individuum, an dem experimentiert wurde. Es ist also falsch, aus den an Ratten studierten Sachverhalten einfach auf die Bedingungen von Menschen, Hunden oder Wiederkäuern zu schließen.«
Zitat von Prof. Dr. Klaus Gärtner, Tierexperimentator an der Medizinischen Hochschule Hannover

Nun zu meiner Frage: Wenn schon Wissenschaftler die Übertragbarkeit von Tierversuchen auf den Menschen ausschließen, warum werden sie dann noch
vorgeschrieben und warum müssen sie zu ihrer wissenschaftlichen Anerkennung nicht genauso validiert werden wie die alternativen Ersatzmethoden? Geht es dann überhaupt noch um den Verbraucherschutz oder nicht doch vielmehr um wirtschaftliche Interessen? Und wie erklärt sich dann die Aussage der Bundesregierung, dass Tierversuche nach Möglichkeit ersetzt werden sollen, während gleichzeitig für die Förderung von Tierversuchen ein Vielfaches an Geldern im Haushalt vorgesehen ist, als für die Erforschung von Ersatzmethoden veranschlagt wurde? Bei Ihrer
Antwort bitte ich zu berücksichtigen, dass ich in die Thematik
eingearbeitet bin und auch die Gesetzeslage kenne.

MfG
Christina Kremer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kremer,

der Ersatz von Tierversuchen bleibt ein Dauerthema engagierter Tierschutzpolitik. Dem sogenannten 3R-Prinzip (Refine, Reduce, Replace; Russel und Burch, 1959) folgend, muss nach allen erfolgversprechenden Möglichkeiten gesucht werden, Tierversuche zu verbessern, zu reduzieren oder zu ersetzen.

Diesem Zweck dienen zwei Förderprogramme: Seit 1984 der Förderschwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und seit 1990 die „Vergabe von Forschungsmitteln zur wissenschaftlichen Erarbeitung von Tierversuchsersatzmethoden“ der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Mit den genannten Förderprogrammen leistet Deutschland den weitaus größten Beitrag aller Mitgliedstaaten der EU für die Entwicklung tierversuchsfreier Prüfmethoden. Es gibt derzeit weder ein vergleichbares Förderprogramm, noch eine mit dem Status der ZEBET vergleichbare Einrichtung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.

Die Förderrichtlinien „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 17. April 2001 stellen die Grundlage für diesen Förderschwerpunkt dar. Diese Richtlinien setzen den wichtigen Schwerpunkt, Ersatzmethoden für den Bereich regulatorisch geforderter (rechtlich vorgeschriebener) Tierversuche zu erarbeiten. Sie berücksichtigen darüber hinaus grundlagenorientierte Themen, deren Zielsetzungen durch das 3R-Prinzip grundsätzlich definiert sind. Die im Förderschwerpunkt „Ersatzmethoden zum Tierversuch“ geförderten Forschungsvorhaben verfolgen generell das Ziel, geeignete Methoden/Verfahren zum Ersatz und zur Reduktion von Tierversuchen sowie zur Verminderung der versuchsbedingten Belastung der eingesetzten Tiere zu erarbeiten. Dabei ist es von hoher Bedeutung, diese Methoden möglichst praxistauglich fortzuentwickeln, so dass möglichst schnell und umfassend Vermeidungspotentiale ausgeschöpft werden können.
Im Rahmen der aktuellen Förderrichtlinien besteht zu zwei Ausschlussfristen (jeweils zum 15. März und zum 15. September eines Jahres) die Möglichkeit, Projektvorschläge einzureichen. Für die Jahre 2005 und 2006 wurden für die Projektförderung jeweils etwa 3,5 Mio. Euro verausgabt und für 2007 sowie 2008 werden etwa 4 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Darüber hinaus verfügt die ZEBET seit 1990 über einen eigenen Etat, der von 1990 (400.000 DM) bis 2006 (390.000 Euro) nahezu verdoppelt wurde. Bis 2006 wurden 96 Projekte gefördert, von denen mehrere national und international mit Tierschutz-Forschungspreisen ausgezeichnet wurden. Mit dem Tierschutz-Forschungspreis des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) werden wissenschaftliche Arbeiten zur Einschränkung und Ersatz von Tierversuchen gefördert. Hierzu stehen jährlich zusätzlich 15.000 Euro zur Verfügung, wodurch auch die besondere Bedeutung des gesamten Forschungsgebiets betont werden soll.
Des Weiteren hat die Bundesregierung 1986 zusammen mit Verbänden des Tierschutzes und der Industrie die Stiftung zur Förderung der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen (set) gegründet. Die Stiftung hat in den Jahren seit ihrer Gründung ca. 3,7 Mio. Euro für die Förderung der verschiedenen Projekte aufgewendet. Die Mittel wurden im Wesentlichen von dem Verband der chemischen Industrie, dem Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller, dem Industrieverband Körperpflege und Waschmittel und dem Verband der Agrarindustrie zur Verfügung gestellt. Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Stiftungsrat, der sich paritätisch aus Vertretern von großen Tierschutzverbänden und der Industrie zusammensetzt.

Das Ziel der Bundesregierung Tierversuche weiter zu verringern und durch Alternativmethoden zu ersetzen, um die Anzahl der Tierversuche auf das absolut unerlässliche Maß zu beschränken, wird daher von mir uneingeschränkt unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB