Frage an Hans-Georg Faust von Dr.Ulrich W. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sollen Eltern für das ALG2,das ihre Kinder erhalten,in Regreß genommen werden?
Sehr geehrter Herr Dr. Will,
das Arbeitslosengeld II ist eine aus Steuergeldern finanzierte Grundsicherung für erwerbsfähige Arbeitslose, die nicht aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Minderjährige, unverheiratete, erwerbsfähige Kinder, die im Haushalt Ihrer Eltern oder im Haushalt eines Elternteils leben, gehören gemäß § 7 Abs. 3 SGB II zur Bedarfsgemeinschaft. Nur wenn das gemeinsame Einkommen und Vermögen aller Personen, die zu dieser Bedarfsgemeinschaft zählen, nicht ausreicht, um den Bedarf aller zu decken, besteht ein Anspruch auf ALG II bzw. Sozialgeld. Wenn ein Bezieher von ALG II bzw. Sozialgeld nicht in einer Bedarfsgemeinschaft mit Verwandten ersten Grades lebt, sind diese, bereits nach dem bestehenden Recht, nicht mehr unterhaltspflichtig und können von den Behörden nicht mehr in Regress genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB