Frage an Hans-Georg Faust von Bernd B. bezüglich Gesundheit
Wie stellen Sie sich die Zukunft der Rehabilitation nach dem Jahr 2010 vor? Gibt es noch Klinken unter öffentlicher Trägerschaft (DRV) oder ist es ratsam die Kliniken aus Kostengründen zu Privatisieren ?
Gruß B.Binnefeld
Sehr geehrter Herr Binnefeld,
die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die gesetzliche Pflegeversicherung (GPV) und die gesetzliche Rentenversicherung (RV) übernehmen bei der medizinischen Rehabilitation von Versicherten eine führende Rolle. Darüber hinaus übernehmen aber auch weitere Träger, wie z.B. die gesetzliche Unfallversicherung, Verantwortung für die Wiederherstellung oder Sicherung der Gesundheit. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden Rehabilitationsmaßnahmen für die Patientinnen und Patienten gestärkt. Alle Leistungen der medizinischen Rehabilitation, einschließlich der geriatrischen Rehabilitation, sind seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Umwandlung von allen medizinischen Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung von Ermessens- in Pflichtleistungen führt dazu, dass diesen Leistungen mehr Geltung verschafft und der Anspruch der Versicherten gestärkt wurde. Dies wird dadurch bewirkt, dass Aufwendungen für Rehabilitationsleistungen als Pflichtleistungen vollständig in den Risikostrukturausgleich einfließen. Zudem werden die Krankenkassen in ihrer Genehmigungspraxis gebunden und können nicht mehr durch einen Hinweis auf ihr Ermessen Leistungen grundlos verweigern. Dies wird das Leistungsgeschehen verstetigen und die medizinische Rehabilitation zukunftsfähig fortentwickeln.
Die Entscheidung, ob eine stationäre Einrichtung der medizinischen Rehabilitation in privater oder öffentlich–rechtlicher Trägerschaft zu betreiben ist, lässt sich nicht via „abgeordnetenwatch“ allgemeinverbindlich beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB