Frage an Hans-Georg Faust von Reinhard S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Kollege Faust,
als HNO-Arzt und zukünftig betroffener Anwender habe ich Ihre Ausführung zur E-Card mit einigem Stirnrunzeln gelesen. Denn Sie scheinen im zarten Widerspruch zu unserer Gesundheitsministerin zu stehen.
Frau Schmidt erklärte nämlich neulich beim „Tag der offenen Tür“ im Gesundheitsministerium, dass als Fernziel die Gesundheitskarte europäischer Standard werden solle (vielleicht unter Federführung der Firma SIEMENS?).
Dann hätte jeder Arzt in Bulgarien, Rumänien, Polen oder der Slowakei Zugriff auf meine Krankenakte. Und Sie wissen doch: andere Länder, andere Gesetze, andere Sicherheitsstandards...
Ihrer Stellungnahme entnehme ich jedoch, dass hoch komplexe juristische und technische Vorkehrungen getroffen werden sollen (Praxen mit älteren Betriebssystemen müssen alle Komponenten neu anschaffen, gezielte Verschlüsselung persönlicher Daten, Patienten können einzelne Datensegmente für den Zugriff freigeben, sperren oder löschen, Zugriff nur zusammen mit einem elektronischen Heilberufsausweis, die letzten 50 Zugriffe müssen protokolliert werden, Schutz vor Missbrauch durch spezielle Strafvorschriften), so dass der Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Patienten erhalten bleiben.
Das alles macht mich ziemlich ratlos, denn als Arzt wissen Sie doch: je komplexer Routinevorgänge angelegt sind, desto weniger praxistauglicher sind sie.
Wäre es unter diesen Bedingungen nicht klüger und komfortabler, wir würden uns ganz aus dem Projekt „Elektronische Gesundheitskarte“ zurückziehen, so wie es die Briten auch schon getan haben?
Sehr geehrter Herr Schaffrath,
Herr Dr. Faust MdB hat mich gebeten, Ihnen den Eingang Ihrer Frage zu bestätigen.
Herr Dr. Faust MdB wird Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dirk Bürger
Sehr geehrter Herr Schaffrath,
die Menschen in Europa erwarten, dass die Gesundheitsversorgung mit der steigenden Mobilität der Bürger Schritt hält. Deshalb haben die Vertreter der europäischen Mitgliedsstaaten eine Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender, europaweiter Gesundheitsdienste vereinbart. Ein erster konkreter Schritt einer solchen Kooperation ist derzeit die Vorbereitung eines Pilotprojekts, mit dem die Anwendung von medizinischen Basisdokumentationen z.B. bei medizinischen Notfällen oder bei der Verschreibung und Einlösung von Rezepten im europäischen Ausland getestet werden kann. Hauptziel des Pilotprojekts ist die Unterstützung der Kontinuität der Versorgung bei der ungeplanten Inanspruchnahme einer medizinischen Versorgung im europäischen Ausland oder beim täglichen Wechsel über die Grenze zur Arbeit in Europaregionen.
Deutschland kann hier mit seinen Plänen zur Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte wichtige Anregungen geben. Das gilt einerseits hinsichtlich der Standardisierung von Datenstrukturen und der einzusetzenden Technik und andererseits auch für Empfehlungen für rechtliche Rahmenbedingungen für grenzüberschreitende elektronische Gesundheitsdienste, die auch den Datenschutz beinhalten.
Im Rahmen einer künftigen Implementation grenzüberschreitender elektronischer Gesundheitsdienste ist sicherzustellen, dass ein Zugriff aus dem Ausland kein Sicherheitsrisiko für die deutsche IT-Infrastruktur darstellt. Deshalb müssen auch bei einem Zugriff aus dem Ausland auf Gesundheitsdaten in Deutschland die gleichen hohen Sicherheitsanforderungen wie in Deutschland gelten. Es ist ein Anliegen von Deutschland, ein vergleichbares Datenschutzniveau auch in anderen europäischen Staaten zu erreichen, weil erst auf dieser Grundlage ein Austausch von Daten auf Wunsch und mit Zustimmung der Patienten mittels einer elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht werden kann.
Hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Gesundheitskarte möchte ich Ihnen mitteilen, dass die elektronische Gesundheitskarte, die dazugehörige Telematikinfrastruktur sowie die mit der Karte nutzbaren Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung ausführlich - insbesondere auch im Routinebetrieb - auf Praxistauglichkeit getestet werden. Es werden in der Fläche deshalb nur solche Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, die ihre Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB