Frage an Hans-Georg Faust von Manuela P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Tietz,
Fragekomplex Kosten & Einsparungen durch die eGk. Sie schrieben:
„Die Beantwortung dieser Frage war ein Bestandteil der Kosten-Nutzen-Analyse der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton“ [Antwort vom 2.7.2007 an Dr. Hans Georg Faust, Anm. d. Red.]
Laut dieser Untersuchung (Booz Allen Hamilton) bedarf es in den nächsten 10 Jahren einer Investition von ca. 19 Milliarden Euro für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bei einem Nutzen von 0.5 Milliarden nach 10 Jahren.
Haben Sie die Zahlen anders gelesen?
Sie antworteten auf die Frage nach den Kosten der Einführung der Gesundheitskarte wie folgt: „Die Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung, d.h. Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung, haben eine Vereinbarung zur Finanzierung der Telematik-Infrastruktur geschlossen“ Danach erhalten die Leistungserbringer in der Festlegungs-, Erprobungs-, Einführungs- und Betriebsphase Zuschläge zur Refinanzierung ihrer Kosten.
Sie sagen weder etwas über die Höhe noch die Kostendeckung durch diese Zuschläge.
Wer bezahlt genau diese Zuschläge? Decken die Zuschläge die Kosten? Was sind Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung? Was bedeutet Selbstverwaltung?
Es klingt, als ob die Beteiligten/ Betroffenen im Gesundheitswesen selbst beteiligt wären. Ist das so?
Sind diese Beteiligten nicht unfreiwillige Zwangsmitglieder in Körperschaften des öffentlichen Rechtes ( gesetzliche Krankenkassen und kassenzahn/ärztliche Vereinigung) die der Aufsicht und direkten Einflussnahme des Bundesgesundheitsministeriums unterstehen?
Mit der Karte wurde nichts Neues gestestet. Was haben diese Tests gekostet?
Wer hat sie bezahlt? Warum wurden aktuell die geplanten 100.000er Tests ausgesetzt und das „Rollout“ der elektronischen Gesundheitskarte seitens des BMG zum 01.04.08 angeordnet? Die Tests sollten doch ergebnisoffen sein?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüße
Manuela Peters
Sehr geehrte Frau Peters,
Herr Dr. Faust MdB hat mich gebeten, Ihnen den Eingang Ihrer Frage zu bestätigen.
Herr Dr. Faust MdB wird Ihnen zeitnah eine Antwort zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dirk Bürger
Sehr geehrte Frau Peters,
der Begriff der Selbstverwaltung meint öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten, die gegenüber dem staatsunmittelbaren Behördensystem institutionell verselbstständigt sind und sich dadurch auszeichnen, dass bestimmte öffentliche Angelegenheiten von den davon besonders berührten Personen eigenverantwortlich verwaltet werden. Selbstverwaltung ist damit in der Mitte zwischen privaten Körperschaften – wie z.B. den privaten Krankenversicherungen – und unmittelbarer Staatsverwaltung – etwa nach Art des staatlichen Gesundheitssystems in Großbritannien - eingeordnet. Sie zeichnet sich durch eigene Organisationsstrukturen und eigene Entscheidungsspielräume aus ohne vollständig vom Staat verselbstständigt zu sein. Soziale Selbstverwaltung ist funktionale Selbstverwaltung (vgl. hierzu auch §§ 29, 43, 44 SGB IV sowie §§ 77, 79, 197 SGB V). Weite Teile der ärztlichen und stationären Versorgung werden durch die Selbstverwaltung über Verträge mit den Leistungserbringern gestaltet, z.B. Bundesmantelverträge, Gesamtverträge, Vereinbarungen mit Heil- und Hilfsmittelerbringern. Zentrales Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen ist der Gemeinsame Bundesausschuss, der u.a. Detailentscheidungen über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung trifft.
Die Leistungserbringer sollen Zuschläge zur Refinanzierung ihrer Kosten zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Hierzu laufen derzeit die Verhandlungen zwischen den Kostenträgen und den Leistungserbringer. Die Zuschläge werden durch die Krankenkassen bezahlt und sollen die telematikbedingten Kosten der Leistungserbringer refinanzieren. "Telematikbedingte Kosten" heißt, dass von einer heute üblichen EDV-Ausstattung ausgegangen wird. Das Nachholen von versäumten Investitionen der Leistungserbringer in EDV-Ausstattungen wird nicht finanziert.
Die Kosten zur Erprobung der eGK in den Testregionen belaufen sich bisher auf knapp 2 Mio. €. Der größte Teil davon entfällt auf Pauschalen für die an den Testmaßnahmen in den Testregionen beteiligten Leistungserbringer. Hinzu kommen die Kosten der in den Testregionen beteiligten Organisation und die Kosten für die ausgegebenen Karten. Der Fokus der bisherigen Testmaßnahmen lag darauf, ob die eGK – so wie sie bisher konzipiert ist – die Funktionen der alten Krankenversichertenkarte ersetzen kann, d.h. keinen zusätzlichen Nutzten gegenüber der heutigen KVK aufweist - mit Ausnahme des aufgebrachten Lichtbildes. Dies wurde in den Testmaßnahmen bestätigt. Hinsichtlich der Praxistauglichkeit der Gesundheitskarte möchte ich Ihnen mitteilen, dass die elektronische Gesundheitskarte, die dazugehörige Telematikinfrastruktur sowie die mit der Karte nutzbaren Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung ausführlich - insbesondere auch im Routinebetrieb - auf Praxistauglichkeit getestet werden. Es werden in der Fläche deshalb nur solche Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, die ihre Praxistauglichkeit bereits unter Beweis gestellt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB