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Hans-Georg Faust
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Frage von Jörg D. •

Frage an Hans-Georg Faust von Jörg D. bezüglich Gesundheit

Wie konnten sie gerade als Arzt diesen “Rauchverbot gesetzt” (was es eigentlich nicht ist) zustimmen. Für mich fällt diese Entscheidung auf grenzenloses Unverständnis. Jeder Normalbürger der am sozialen leben teilnehmen möchte muss doch wie bisher seine Gesundheit aufs spiel setzen. Sind Sie auch nicht gewählt worden um Schaden von den Bürgern fernzuhalten. Und müssten Sie, wenn Sie ehrlich sein wollen, nicht zugeben, dass sie vor den Lobbyisten der Zigarettenindustrie und Nikotinabhängigen eingeknickt sind?

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Dultmeyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dultmeyer,

Ziel der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag ist es, die Nichtraucher besser als bisher zu schützen. Deshalb wurde im Herbst 2006 eine Arbeitsgruppe der Koalition eingesetzt, die eine möglichst umfassende und einheitliche Lösung auf allen staatlichen Ebenen vorbereiten sollte. Es wurde kein Schnellschuss, sondern eine rechtlich fundierte Lösung angestrebt.

Bei den Beratungen stellte sich jedoch von Anfang an die Frage, ob der Bund für einen umfassenden Nichtraucherschutz zuständig ist. Da das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine bundeseinheitliche Regelung eingebracht hatten, wurden die Länder vom Bundeskabinett dazu aufgefordert, in ihrem Kompetenzbereich eigene Regelungen zu treffen. In bundeseigenen Einrichtungen wie Behörden, Bahnhöfen, Flughäfen und Gerichten will der Bund selbst Rauchverbote erlassen. Außerdem ist man sich über ein Verkaufsverbot von Zigaretten an unter 18jährige einig.

Für die Bereiche Gaststätten, Schulen, Krankenhäuser, Kindertagesstätten und Hochschulen liegt die verfassungsrechtliche Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dieses ist insbesondere auch der Föderalismusreform geschuldet. Das hat zur Folge, dass für einen bundesweit einheitlichen und wirksamen Nichtraucherschutz Bund und Länder zusammenarbeiten müssen.

Aus diesem Grund hat Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Gespräch mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer gesucht. In diesen Gesprächen konnte festgestellt werden, dass Bund und Länder ein gemeinsames Grundverständnis bei einem besseren Schutz der Nichtraucher haben. Um trotz der Zuständigkeit der 16 Bundesländer möglichst einheitliche Regelungen festzulegen, wurde eine Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe war es, sich über Nichtraucherschutzregelungen in nicht-bundeseigenen Gebäuden sowie in der Gastronomie zu einigen, um die Bürger zukünftig besser vor dem Passivrauch zu schützen.

Am 23. März haben sich die Ministerpräsidenten auf einheitliche Eckpunkte für gesetzliche Rauchverbote in öffentlichen Einrichtungen (Behörden und Gerichte), Einrichtungen im Gesundheits-, Bildungs-, Erziehungs- und Sportbereich sowie in Freizeiteinrichtungen und im öffentlichen Personennahverkehr verständigt. Für Gaststätten wurde ein komplettes Rauchverbot unabhängig von der Größe, der Anzahl der Räume und der Betriebsart als Zielmarke definiert. Ausnahmen sollen nur für komplett abgetrennte Räume, die entsprechend deklariert sind bzw. für Räume, die durch technische Lösungen einen gleichwertigen Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens erreichen, erlaubt werden. Über die Ausgestaltung im Einzelnen, insbesondere über die Regelung von Ausnahmen wie beispielsweise für Fest-, Bier- und Weinzelte entscheidet jedes Land selbst.

Auch der Entwurf der niedersächsische Landesregierung für ein Nichtraucherschutzgesetzes sieht ein generelles Rauchverbot in allen niedersächsischen Verwaltungs- und Gerichtsgebäuden, Krankenhäusern, Heimen, Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeit- und Jugendbildungseinrichtungen, Sporteinrichtungen, Hochschulen sowie Kultureinrichtungen wie Theater, Museen und Galerien, Diskotheken und Gaststätten vor. Ausnahmen von dieser Regel sollen nur für Gastronomiebetriebe gelten, die in sich abgeschlossen sind und diese Lokale müssen sich am Eingang auch deutlich sichtbar als Rauchergaststätte ausweisen. Bevor aber das niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz endgültig beschlossen wird, werden noch Expertenanhörungen im Landtag stattfinden, damit deren Erkenntnisse in den Gesetzgebungsprozess einfließen können.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust MdB