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Hans-Georg Faust
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Frage von Barbara U. •

Frage an Hans-Georg Faust von Barbara U. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Faust
Wie zuverlässig man im Umgang mit Daten ist und wie sicher diese geschützt werden, lässt der Heise- Bericht ahnen.
http://www.heise.de/newsticker/E-Gesundheitskarte-Datenverlust-mit-Folgen--/meldung/141864
Im Trustcenter der Bundesdruckerei passierte offenbar nach einem Spannungsabfall das, was D-Trust Geschäftsführer Matthias Merx gegenüber „heise online“ als etwas beschrieb, was schon mal vorkommt: "Das HSM hat eigenständig die Daten gelöscht, weil es einen Angriff vermutete."
Die Befürchtungen von Andreas Bogk vom Chaos Computer Club haben sich damit bestätigt.
Auf so einer Karte möchte ich meine Krankengeschichte nicht gespeichert wissen.
Was hat das Experiment „Gesundheitskarte“ bisher gekostet?
Wird der Karteninhaber entscheiden können, ob seine Krankengeschichte auf der Karte abgespeichert wird oder nicht?
Wer haftet für Behandlungsfehler die bei Datenverlust auftreten?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Uduwerella,

die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2009 hat gezeigt, dass insbesondere die gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz und zur informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten, die in enger Zusammenarbeit mit den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erarbeitet wurden, als vorbildlich eingestuft werden. Kernpunkt ist dabei die Freiwilligkeit der Nutzung der medizinischen Anwendungen. Die angehörten Experten sehen in dem deutschen Projekt in Bezug auf die hohen Ansprüche an Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung auch ein Modell für europäische Lösungen. Im Ergebnis hat diese Anhörung gezeigt, dass zwischen allen Beteiligten ein Grundkonsens über die Notwendigkeit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte als Schlüssel für ein modernes und qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen in Deutschland besteht. Die gemeinsame Selbstverwaltung trägt das Projekt in beachtlicher Gemeinsamkeit und hat bestätigt, dass die Arbeiten zum Basis-Rollout plangemäß verlaufen. Darüber hinaus ist die Ausstattung der Leistungserbringer in vollem Gange und die Krankenkassen haben die notwendigen vertraglichen und sonstigen Maßnahmen eingeleitet, um in der Startregion ab dem 1. Oktober 2009 Gesundheitskarten auszugeben. In der öffentlichen Anhörung herrschte des Weiteren Einigkeit, dass von einer übereilten Einführung der Gesundheitskarte nicht die Rede sein kann. Auch die Diskussion innerhalb der Ärzteschaft im Vorfeld des 112. Deutschen Ärztetages (2009) spiegelt diese konstruktive Haltung wider.

Zu der von Ihnen angesprochene angebliche „Datenpanne“, über die das Internetportal „Heise online" exklusiv berichtet, möchte ich auf die diesbezügliche Stellungnahme des allgemein anerkannten Datenschutzexperten Dr. Thilo Weichert (Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein), in „DER TAGESSPIEGEL“ vom 14.07.2009, Seite 4, verweisen: nach seiner Ansicht wäre die „Panne“ (so sie denn bestätigt würde) keine, die die Sicherheit der Daten gefährdet. Weichert war in einer Stellungnahme für den Bundestag jüngst zu der Auffassung gelangt, dass die elektronische Gesundheitskarte in der Struktur, wie sie geplant ist, kein Datenschutzproblem birgt. Und die Panne jetzt führt auch zu keinem Vertraulichkeitsproblem", so Weichert in seinen Ausführungen. „Im Gegenteil, die Vertraulichkeit ist absolut gewährleistet wenn die Daten nicht mehr zur Verfügung stehen." Das Problem sei also eher ein ökonomisches, da es das Projekt insgesamt "massiv zurückwirft". Denn hier liege schlicht "ein Managementproblem" vor, "das jetzt behoben werden muss".

Des Weiteren möchte ich Sie darüber in Kenntnis setzen, welche Daten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden sollen: *Pflichtteil:* Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Darüber hinaus finden sich Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer, der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner) und der persönliche Zuzahlungsstatus (zwei Prozent oder bei chronisch Kranken ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen). Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC, European Health Insurance Card) ausgerüstet. Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, muss die elektronische Gesundheitskarte zur Identifikation mit einem Foto ausgestattet sein (es gibt Ausnahmen wie zum Beispiel bei Schwerpflegebedürftigen). Das elektronische Rezept gehört ebenfalls zu den Pflichtanwendungen der elektronischen Gesundheitskarte. *Freiwillig:* auf Wunsch des Versicherten kann die Speicherung medizinischer Daten, wie zum Beispiel Notfalldaten oder Arzneimittel erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans Georg Faust, MdB