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Hans-Georg Faust
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Frage von Hermann R. •

Frage an Hans-Georg Faust von Hermann R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Faust,

ich habe erfahren, daß Niedersachsen sich für die Einrichtung von Pflegestützpunkten ausgesprochen hat.
Meine Fragen: Wer ist für die Umsetzung zuständig? Wo können sich interessierte Arbeitnehmer bewerben?

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Runte

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Runte,

am 28. Mai 2009 wurde der Weg für Pflegestützpunkte in Niedersachsen freigemacht. Gemeinsam mit den niedersächsischen Kranken- und Pflegekassen, dem niedersächsischen Städtetag und dem niedersächsischen Landkreistag unterzeichnete Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) die entsprechende Rahmenvereinbarung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten (siehe Anlage).

Das niedersächsische Modell sieht vor, dass Pflegekassen und Kommunen eigenverantwortlich in jedem Landkreis und kreisfreier Stadt mindestens einen Pflegestützpunkt einrichten. Die Qualifikation der hier eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter orientiert sich dabei an den Kriterien von Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern, deren Qualifikation sich grundsätzlich an den Kriterien des § 7a SGB XI orientiert (Weiterbildung zum Pflegeberater/-in), mit mindestens jeweils 50 v.H. einer Vollzeitkraft.

Die Leistungen der Pflegestützpunkte umfassen vor allem:
- Pflegebedürftige, Angehörige oder sonst interessierte Personen umfassend und unabhängig zu möglichen Sozialleistungen zu beraten,
- Kontakt zu der jeweils zuständigen Pflegekasse herzustellen,
- eine Angebotslandkarte der pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote zu erstellen und aktuell zu halten,
- auf eine Koordination derjenigen Dienste hinzuwirken, die eng zusammenarbeiten müssen, um eine umfassende und nahtlose Unterstützung und Hilfe zugunsten von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen.
Auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung können die Pflege- und Krankenkassen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte jetzt regionale Vereinbarungen abschließen und die weiteren Details zur inhaltlichen Ausgestaltung festlegen. Interessierte Arbeitnehmer sollten sich daher an die örtlichen Pflege- und Krankenkassen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust, MdB