Frage an Hans-Georg Faust von Philipp M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
können Sie mir den aktuellen Verhandlungsstand zwischen den 3 Vorschlägen zur Patientenverfügung mitteilen ? Wie sehen Sie die Chancen, dass wir bald eine gesetzliche Regelung bekommen ?
Mit freundlichen Grüssen
Philipp Meyer.
Sehr geehrter Herr Meyer,
nachdem die Öffentliche Anhörung zur Patientenverfügung am 4. März 2009 im Deutschen Bundestag für den von mir mitzuverantwortenden Gesetzentwurf erfreulich positiv verlaufen ist - sechs der neun geladenen Sachverständigen begrüßten diesen Gesetzentwurf - habe ich gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen noch einige Präzisierungen vorgenommen und zur weiteren Beratung dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags übermittelt (siehe hierzu auch den beigefügten Änderungsantrag mit der Ausschussdrucksache 16(6)298). Im Wesentlichen hat dieser Änderungsantrag folgende Elemente:
1. Vor der Errichtung einer Patientenverfügung soll eine ärztliche Beratung über Krankheitsbilder, Möglichkeiten ihrer medizinischen Behandlung und Folgen des Abbruchs oder der Nichtvornahme von Behandlungsmaßnahmen erfolgen. Die Kostenübernahme der Beratung durch die GKV wird geregelt.
2. Klarstellung von Kriterien zur Bestimmung des mutmaßlichen Willens. Der mutmaßliche Wille darf nicht aufgrund bloßer Mutmaßungen oder gar eigener Wertvorstellungen Dritter bestimmt werden, sondern bedarf individueller, konkreter und aussagekräftiger Anhaltspunkte.
3. Notwendigkeit der Zustimmung des Betreuers nur wenn erforderlich. Diese Regelung soll klarstellen, dass eine antizipierte Einwilligung bzw. Untersagung des Patienten selbst unmittelbar gegenüber dem Arzt verbindlich ist.
Darüber hinaus füge ich dieser Antwort auch noch den Artikel „Fragen von Leben und Tod“, erschienen in der neuesten Ausgabe des Magazins „blickpunkt bundestag“, April 2009, zum Thema Patientenverfügung als weitere Anlage bei.
Nach den derzeitigen Planungen des Deutschen Bundestags, sollen die abschließenden Beratungen der Entwürfe zur Patientenverfügung im Rechtsausschuss am 27. Mai und die abschließende Entscheidung im Plenum des Deutschen Bundestags am 28. Mai 2009 erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans Georg Faust MdB