Frage an Hans-Georg Faust von Jens K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Faust,
wie ich heute erfuhr existiert bereits eine Gesetzesvorlage der CDU um die bisherigen Zugangsvoraussetzungen zur Berufsausbildung "Gesundheits- und Krankenpflege" zu verändern. Wie ich zu meiner Überraschung lesen konnte, soll auf Vorschlag der CDU der bisher notwendige Realschulabschluß auf den Hauptschulabschluß abgesenkt werden.
Meine Fragen:
1. Wurden bei der Erarbeitung dieses Entwurfs pflegerische Fachleute einbezogen, die mit der Ausbildung von Pflegekräften befaßt sind.
2. Wie sollen die zweifellos vorhandenen Bildungsdefizite der Hauptschüler durch die Krankenpflegeschulen ausgeglichen werden?
3. Ist eventuell bekannt, daß es bei der aktuellen Schulpolitik bereits heute äußerst schwierig ist, Realschulabsolventen zu gewinnen, die ausreichend lesen, schreiben und rechnen können?
4. Haben die Abgeordneten der CDU keine Angst vor den Pflegekräften, die auf Grund einer solchen Gesetzesänderung herangebildet würden?
5. Warum soll das bereits schlechte Niveau der Pflegeausbildung noch weiter abgesenkt werden.
6. Gibt es einen Abgeordneten der CDU, der etwas von Krankenpflege versteht und sich fachlich und menschlich in diesem Bereich engagiert?
Mit freundlichen Grüßen
J. Kutschmann
Sehr geehrter Herr Kutschmann,
Sie beziehen sich mit Ihrer Frage auf einen Antrag der im Rahmen der Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Bundestagsdrucksache 16/12256) am 22. April 2009 in den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags eingebracht wurde (Ausschussdrucksache 16(14)0527). Mit diesem Antrag soll ggf. § 5 des Krankenpflegegesetzes wie folgt geändert werden: „2. der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung." Mit der Änderung soll als Voraussetzung für den Zugang zu den Ausbildungen nach dem Krankenpflegegesetz einheitlich ein Hauptschulabschluss oder eine diesem gleichwertige Schulbildung festgelegt werden.
Der Zugang zur Ausbildung zur „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder zum „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. zur „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ war bisher auch schon mit einem Hauptschulabschluss grundsätzlich möglich (vgl. hierzu § 5 Krankenpflegegesetz, Abs. 1 Ziffer 3, in der gültigen Fassung 16. Juli 2003).
Die Auswahl der zukünftigen Auszubildenden wird – falls es zu einer entsprechenden Änderung kommen sollte durch die Leitungen der Ausbildungsstätten erfolgen und diese werden die tatsächliche Eignung der Bewerberin/des Bewerbers im eigenen Ermessen prüfen und selbstverständlich auch weiterhin eigenverantwortlich entscheiden können. Im Rahmen der für den 6. Mai 2009 durch den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages festgelegten Öffentlichen Anhörung werden die anwesenden Sachverständigen, wie zum Beispiel die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Gewerkschaft ver.di, usw., auch zu diesem Änderungsantrag befragt werden können, bzw. werden diese im Vorfeld bereits um entsprechende Stellungnahmen gebeten.
Für mich ist in diesem Zusammenhang durch die Expertise der Sachverständigen zu klären, ob und welche Auswirkungen diese Änderung auf den Ausbildungsstandard hat, denn für mich als Krankenhausarzt ist hier entscheidend, dass der gute und hochwertige Standard in der Ausbildung gewährleistet bleibt. Darüber hinaus ist ebenso zu klären, ob eine solche Änderung mit der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vereinbar ist.
Bezüglich der von Ihnen angesprochenen Nichteignung von Hauptschülern bin ich folgender Auffassung: Die Hauptschülerinnen und Hauptschüler die sich für den Beruf „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ oder zum „Gesundheits- und Krankenpfleger“ bzw. zur „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ oder „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ interessieren, wissen, dass sie einen Beruf ausüben möchten, der an sie besondere Herausforderungen – sowohl psychisch als auch physisch – stellt und dass sie hier jederzeit Höchstleistungen zu erbringen haben. Deswegen sind sie schulisch auch besonders motiviert und schließen mit guten Ergebnissen ab. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Äußerungen des Diakonischen Werks der EKD bzw. des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbands hinweisen, der in einem Anschreiben an den Gesundheitsausschuss die Eröffnung neuer Ausbildungsperspektiven in den Pflegeberufen für junge Menschen mit einem Hauptschulabschluss auch grundsätzlich begrüßt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. med. Hans Georg Faust, MdB