
(...) Wenn schon Großflughäfen angeblich im Interesse der Gesamtbevölkerung, der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen unverzichtbar sein sollen, dann dürfen nicht die alteingesessenen Anwohner allein die Leidtragenden sein, jedenfalls nicht ohne angemessenen finanziellen Ausgleich der Nachteile. Das wäre mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. (...)