Frage an Hans-Christian Ströbele von Markus M. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr verehrter Herr Ströbele,
zu dem Sachverhalt, dass in der vorherrschenden allgemeinen wirtschaftlichen Lage nach Möglichkeit vermieden werden sollte, dass Unternehmen durch Verhaltensweisen einzelner zuständiger Mitarbeiter im Bezug auf die Zahlungsmoral, betreffend der Einhaltung vertraglich verbindlicher Zahlungsfristen, in ihrer Existenz bedroht werden, wäre es wünschenswert, dass Abgeordnete des Bundestages gegenüber den betreffenden Dienststellen evtl. nochmals strikte Weisungen aussprechen würden, Zahlungen - auch an kleine Unternehmen und / oder junge Unternehmen - entsprechend der jeweils geltenden vertraglichen Zahlungsbedingungen, unbedingt fristgerecht zu leisten.
Nach meiner Erfahrung war es für mich als Einzelunternehmer (Gründung Anfang 2006) - auch unter erheblichen Anstrengungen - nicht möglich gewesen, dem für Rechnungsprüfungen zuständigen Mitarbeiter zu vermitteln, dass er durch den anhaltenden Zahlungsverzug und ungerechtfertigte, unbegründete Kürzungen, die existentiellen Grundlagen eines engagierten jungen Einzelunternehmers in erheblicher Weise gefährdet und ggf. letztlich dadurch auch dessen Insolvenz billigend in Kauf nimmt.
Daraus resultierend wurde - in meinem persönlichen Fall - beinahe jegliche Motivation für den Aufbau eines potentiell erfolgreichen Unternehmens, mit dem Ziel künftig auch Angestellte zu beschäftigen und ggf. junge Berufseinsteiger für die Tätigkeiten zu begeistern und auszubilden - genommen.
Da die Verhaltensweise eines einzelnen Mitarbeiters bzgl. des Zahlungsverzuges nach meiner Kenntnis bei mehreren eingereichten Rechnungen (Verzug teils mehrere Monate) und mindestens bei zwei weiteren Auftragnehmern der Fall war und somit keinen Einzelfall darstellt, scheint es sich hier um die reguläre Arbeitsweise zu handeln. Gibt es evtl. diesbezügliche Dienstanweisungen so zu verfahren, um beispielsweise Zinserträge gewährter Finanzierungsmittel zu generieren?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Maus
Sehr geehrter Herr Maus.
Das Problem, daß Rechnungen von Handwerkern nicht rechtzeitig bezahlt werden mit der Konsequenz, daß diese damit zuweilen in den Ruin getrieben werden, ist bekannt. Dies sehe ich als echte Mißstand und Skandal. Deshalb wurden auch die gesetzlichen Möglichkeiten verbessert, mit gerichtlicher Hilfe die Außenstände einzutreiben. Ich weiß auch, daß öffentliche Auftraggeber auch Handwerkerrechnungen nur mit großem Verzug begleichen. Offenbar vertraut man darauf, daß die betroffenen Handwerker vor einer Eintreibung der Schulden mit dem Gerichtsbollzieher bei einer Verwaltung zurückscheuen. Deshalb wurde immer wieder von Politikern an die Verwaltungen appelliert, dies unverzüglich nach Abnahme des Werkes und Fälligkeit zu bezahlen.
Von einer Dienstanweisung, Rechnungen mit möglichst langer Verzögerung zu bezahlen, weiß ich nichts. Wenn dies so wäre, wäre dies ein noch größerer Skandal, den gerade von der öffentlichen verwaltung kann man erwarten, daß Sie sich ordnungsgemäß verhält und Marktmacht nicht ausnutzt. Wenn Sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, teilen Sie mir oder den kommunalen Bürgervertretungen oder den Landesparlamenten je nach betroffener Behörde diese mit. Ich würde solche Hinweisen nachgehen.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele