Frage an Hans-Christian Ströbele von Tycho P. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Ströbele,
vor ca. drei Monaten (Frage 114461 vom 02.06.2008) hatte ich sie gebeten, mir dabei zu helfen zu verstehen, wie es zu den O2 Werbetafeln kommen konnte und was man dagegen tun koenne. Sie sagten damals, dass sie sich erkundigen und wieder bei mir melden wuerden. Bis jetzt habe ich keine weiteren Informationen von Ihnen erhalten. Ich habe unterdessen auch an den Bezirksbuergermeister geschrieben und bekam umgehend folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Pfäfflin,
vielen Dank fur lhre o.g. Schreiben an den Bezirksbürgermeister Dr. Schulz. Die von Ihnen kritisierte o.g. Werbetafel ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 2-4 VE, der vor ca. 4 Jahren durch die Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg beschlossen worden ist.
Dieser Bebauungsplan regelt dabei im wesentlichen die planungsrechtliche Zulässigkeit der Multifunktionshalle. Die Werbetafel war dabei eine der Bedingungen der Anschutz Group für die Errichtung der Halle.
Eine Änderung des bestandkräftigen Bebauungsplans in Ihrem Sinne wurde erhebliche Entschädigungsforderungen nach § 39 ff Baugesetzbuch durch den Eigentümer (Anschutz Group) gegenüber dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg auslösen.
Mit freundlichen Grüssen,
xxx
Ich wuerde immernoch gerne wissen, was man nun konkret tun kann, damit diese Tafeln wieder weg kommen und wieviel Geld die Anschutz Group dann vom Bezirksamt einfordern koennte.
Herzlich,
T.Pfäfflin
Sehr geehrter Herr Pfäfflin.
Wie Ihnen der Bezirksbürgermeister mitgeteilt hatte, ist die störende Werbetafel Teil des vor Jahren genehmigten Bebaunungsplanes. Die Firma Anschütz legte und legt wohl immer noch großen Wert auf den Verbleib der Werbetafel am genehmigten Ort. Welche Kosten durch die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung entstehen können, ist ungewiß und nur schwer kalkulierbar. Es kommt darauf an, das Interesse des Investors an dem Verbleib der Werbetafel nachträglich in Euro und Cent zu bestimmen. Da traut sich niemand, eine Voraussage zu. Jedenfalls könnte der Investor diese Rücknahme auch gerichtlich anfechten.
So bleibt wohl nur die Hoffnung, in den laufenden Gesprächen und Verhandlungen des Sonderausschusses der BVV mit den Investoren über Planungsänderungen darauf zu drängen, daß die Werbetafel da wegkommt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele
Sehr geehrter Herr Pfäfflin.
Ihre Frage vom 10.9. ist bei mir noch als "unbeantwortet" angezeigt. Ich weiß deshalb nicht, ob die Antwort Sie erreicht hat. Nachfolgend sende sie nochmals ab:
Wie Ihnen der Bezirksbürgermeister mitgeteilt hatte, ist die störende Werbetafel Teil des vor Jahren genehmigten Bebaunungsplanes. Die Firma Anschütz legte und legt wohl immer noch großen Wert auf den Verbleib der Werbetafel am genehmigten Ort.
Welche Kosten durch die nachträgliche Rücknahme der Genehmigung entstehen können, ist ungewiß und nur schwer kalkulierbar. Es kommt darauf an, das Interesse des Investors an dem Verbleib der Werbetafel nachträglich in Euro und Cent zu bestimmen. Da traut sich niemand, eine Voraussage zu.
Jedenfalls könnte der Investor diese Rücknahme auch gerichtlich anfechten.
So bleibt wohl nur die Hoffnung, in den laufenden Gesprächen und Verhandlungen des Sonderausschusses der BVV mit den Investoren über Planungsänderungen darauf zu drängen, daß die Werbetafel da wegkommt.
Mit freundlichem Gruß
Ströbele