§ 146 GVG besagt, dass der Justizminister gegenüber dem Staatsanwalt weisungsbefugt ist. Wie stehen Sie zu diesem Gesetz?
Tatsächlich ist die Unabhängigkeit von Staatsanwälten in Deutschland eher schwach ausgeprägt, wenn man sie mit der sehr viel weitergehenden vergleicht, die den berühmten Untersuchungsrichtern Borsellino und Falcone seinerzeit ihr effektives Vorgehen gegen die sizilianische Mafia ermöglicht hat.
In der Vergangenheit der Bundesrepublik Deutschland hat dies immer wieder zu Affären, bis hin zu parlamentarischen Untersuchungsausschüssen geführt, insbesondere wenn der zu ermittelnden strafrechtliche Sachverhalt einen sachlichen oder persönlichen Bezug zu Vertretern des politischen und wirtschaftlichen Establishments aufwies. Immer wieder kam der Verdacht der Einflussname auf die ermittelnden Behörden und eines gewissen Einvernehmens zwischen Strafverfolgungsbehörden und einflussreichen politischen sowie wirtschaftlichen Kreisen auf. Die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft in der Flick-Parteispendenaffäre ist hier ein Beispiel, die Ermittlungen gegen die Balsam-AG in den 90er Jahren ein anderes. Ganz aktuell könnte man die Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis von Anne Brorhilker nennen, „Deutschlands wichtigster Cum-Ex-Ermittlerin“ wie sie der WDR nannte. Ihren Rückzug hat die Neue Richtervereinigung zum Anlass genommen, endlich die Einrichtung einer von der Politik unabhängigen Staatsanwaltschaft zu fordern. Ich teile diese Forderung.