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Hannes Walter
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Frage von Silke K. •

Sehr geehrter Herr Walter, gibt es bezüglich der Unterstützung von Flüssiggas Kunden eine neue Information? Wenn Öl- und Gasheizungen nicht mehr eingebaut werden dürfen, was ist mit Flüssiggas?

Sehr geehrter Herr Walter,
In unserer Region auf dem Land wird hauptsächlich mit Öl oder Flüssiggas geheizt, dürfen Flüssiggasheizungen weiter betrieben werden, oder gibt es hierfür auch ein Einbauverbot? Über dieses Thema findet man keine Informationen.
Für eine Antwort bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Silke K.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Koalitionsvertrag hat die Regierungskoalition festgelegt, dass jede neu eingebaute Heizung zum 1. Januar 2025 auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll. Vor dem Hintergrund des russischen Angriffs auf die Ukraine soll dieses Vorhaben auf 2024 vorgezogen werden. Das ist auch wichtig, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Deshalb arbeiten das Bundeswirtschafts- und das Bundesbauministerium gerade gemeinsam an einer Änderung des Gebäudeenergiegesetzes. Der Entwurf ist derzeit noch in Abstimmung. Damit soll die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen Schritt für Schritt reduziert werden. Dazu zählt neben Erdgas und Heizöl auch Flüssiggas.

Im noch nicht beschlossenen Entwurf ist die Vorgabe enthalten, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden sollen. Dies gilt für alle Heizungen, die ab dem 1. Januar 2024 neu eingebaut werden. Bestehende Gas- und Ölheizungen können noch weiter genutzt werden, solange sie ordnungsgemäß funktionieren. Sie müssen allerdings in der Regel 30 Jahre nach Einbau außer Betrieb genommen werden. Natürlich sind auch weiterhin Heizungsreparaturen möglich. Es wird also niemand dazu gezwungen, seine Heizung ab dem kommenden Jahr sofort auszuwechseln.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Walter

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