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Hannes Walter
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Frage von Alexander K. •

Nachfrage zu:Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)? 15.09.23

Sehr geehrter Herr Walter,

Vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort auf meine Frage zur KSG-Ambitionslücke.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/hannes-walter/fragen-antworten/wie-moechten-sie-die-ambitionsluecke-im-klimaschutzgesetz-schliessen-zwischen-erlaubtem-thg-ausstoss-bis-2045

Die "Klimaziele", auf die Sie sich beziehen, sind die Ziele des KSG 2045 klimaneutral zu sein. Mir ging es aber in meiner Frage darum, dass wir auch Ziele aus dem Vertrag von Paris haben, möglichst das 1,5 Grad Limit nicht zu überschreiten, was immerhin ein Gesetz und völkerrechtlicher Vertrag ist.
Das aktuelle und das neue KSG gehen aber von Budgets aus, die für uns zu hoch sind. Wir werden bei exakter Erfüllung, trotzdem bis 2030 den deutschen CO2 Anteil an den 1,5 Grad verfehlen. Dies wurde auch in der vorletzten Woche durch das Update des CAT noch einmal sehr deutlich gemacht.

Warum werden die Budgets also nicht dem Vertrag von Paris konform angepasst?

Mit freundlichen Grüßen
Alexander K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

die Neufassung des Klimaschutzgesetzes befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Bundesregierung setzt sich für die Einhaltung der Klimaschutzziele ein und steht fest hinter dem Pariser Vertrag. Das Klimaschutzgesetz muss in Verbindung mit den bereits verabschiedeten und auch den zukünftigen Maßnahmen betrachtet werden. Nur in diesem Zusammenhang ist eine akkurate Darstellung der Lage möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Hannes Walter

 

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