Wie kann man die AFD verbieten ?
Sehr geehrte Frau Steinmüller,
gibt es nicht die Möglichkeit, die AFD über eine Volksabstimmung zu verbieten. Schließlich wäre das eine gelungene Möglichkeit, gelebte und wehrhafte Demokratie zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Georg F.

Lieber Herr F.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Die Idee, die AfD über eine Volksabstimmung zu verbieten, klingt zwar nach einem demokratischen Weg, ist in Deutschland aber nicht möglich – und zwar aus rechtlichen Gründen.
Erstens sind Parteiverbote Sache des Bundesverfassungsgerichts. In Deutschland regelt Artikel 21 des Grundgesetzes, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Partei verbieten kann, nicht das Volk per Abstimmung:
Artikel 21: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, [...] sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit [...] entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“
Zweitens sieht das Grundgesetz auf Bundesebene grundsätzlich keine direkten Volksabstimmungen über politische Entscheidungen, wie beispielsweise Parteiverbote, vor. Volksentscheide sind nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich (z. B. bei Neugliederung von Bundesländern – siehe Artikel 29 GG).
Ein Parteienverbot ist die schärfste Waffe unseres Rechtsstaats und darf nur gut begründet eingesetzt werden. Ein Verbotsverfahren soll nicht durch Mehrheitsstimmungen passieren, sondern juristisch sehr genau geprüft werden. Deshalb liegt die Entscheidung beim Verfassungsgericht und nicht bei der Bevölkerung oder der Politik.
Der Antrag meiner Kolleg*innen Renate Künast, Lukas Benner und Irene Mihalic, den ich Ende letzten Jahres unterzeichnet habe, fordert, die rechtlichen Voraussetzungen gründlich zu prüfen und ein fundiertes Verfahren vorzubereiten. Leider sind beide Anträge zum AfD Verbotsverfahren zu spät eingebracht worden, um sie noch in der letzten Wahlperiode zu beschließen. Durch die Übersendung an den Ausschuss besteht nun die Möglichkeit, dass der neue Bundestag die Anträge wieder ins Plenum holt. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es dafür eine Mehrheit im nächsten Bundestag gibt.
Herzliche Grüße
Hanna Steinmüller