Halten Sie Alopecia Areata und Medikamente für eine Lifestyle-Angelegenheit, wie es die aktuelle Gesetzeslage sieht?
Ist Ihnen die Autoimmunerkrankung bekannt? Würden Sie sich für eine Gesetzesänderung einsetzen, um Betroffenen den legalen Zugang zu Medikamenten zu erleichtern?
Lieber Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Zulassung von Arzneimitteln und die Erstattungsfähigkeit durch die Krankenkassen von solchen Mitteln sind zum einen die relevanten EU-Institutionen zuständig und zum anderen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), also die Selbstverwaltung des deutschen Gesundheitswesens.
Wird ein Medikament durch die Europäische Arzneimittelbehörde positiv eingeschätzt, wird es in der Regel durch die Europäische Kommission für die gesamte EU zugelassen. Ob ein solches Medikament dann durch die deutschen Krankenkassen übernommen wird, oder ob es selbst gezahlt werden muss, entscheidet der G-BA auf Grundlage von Evidenzen, um so dem Gedanken der Solidargemeinschaft Rechnung zu tragen. Wir unterstützen grundsätzlich die Herangehensweise, dass auf Grundlage von Evidenz eine solche Entscheidung durch ein unabhängiges Gremium getroffen wird.
Eine Zulassung oder Übernahme einzelner Mittel auf dem Wege einer Gesetzesänderung ist nicht vorgesehen, vielmehr entscheiden Expert*innen auf wissenschaftlicher Grundlage über diese Fragen. Sollten Sie Nachfragen zu konkreten Medikamenten haben, können Sie den G-BA hier kontaktieren: https://www.g-ba.de/sys/kontakt/anfragen/.
Freundliche Grüße
Team Hanna Steinmüller MdB