Eine freiheitliche, demokratische Gesellschaft kann den Faschismus nicht weiter ignorieren. Unterstützen Sie den Antrag, die AfD endlich durch das BVerfG verbieten zu lassen? Falls nicht, warum?
Spätestens seit den jüngsten Ereignissen in Thüringen sollte auch dem letzten klar sein, dass wir uns eine solche Partei nicht länger leisten können. Die Demokratie muss endlich wehrhaft werden und ihre Zähne zeigen!
Werden Sie den parteiübergreifenden Antrag unterstützen, damit das Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbot für die AfD prüft? Falls nicht, warum?
Lieber Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Mir geht es wie Ihnen, auch mir machen die Ergebnisse der AfD große Sorgen. Die AfD ist eine unsere repräsentative Demokratie zutiefst verachtende Partei. Sie sät Hass und fügt unserem Land und unserer Demokratie großen Schaden zu. Nicht umsonst behalten unsere Sicherheitsbehörden ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen fest im Blick und haben bislang schon verschiedene AfD-Gliederungen und Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft. Verfassungsfeindliche Bestrebungen müssen scharf beobachtet und Straftaten mit aller rechtsstaatlichen Entschlossenheit verfolgt werden.
Ich finde es deshalb gut, dass die Debatte um ein AfD-Verbot geführt wird. Nur so kann ein geeigneter Weg gefunden werden, ihren Rechtsextremismus zu bekämpfen. Wir müssen langfristig und wirksam gegen Hass und rechte Propaganda vorgehen. Ein Parteienverbot ist ein Instrument aus dem breiten Instrumentenkasten der wehrhaften Demokratie, das unsere Rechtsordnung ausdrücklich vorsieht. Aus guten Gründen sind die Hürden für ein Parteienverbot im Grundgesetz hoch gelegt, das ist eine Lehre aus der Weimarer Republik. Deswegen unterstütze ich den Antrag von Renate Künast und anderen, ein Parteienverbot der AfD zu prüfen. Das Ziel dieses Antrags ist das gleiche, wie das des Antrags der Abgeordneten um Marco Wanderwitz. Wir wollen aber sicherstellen, dass ein Verbotsverfahren Erfolg hat. Dafür braucht es umfassende, rechtssichere Beweise, die über das, was für eine Einstufung durch die Verfassungsschutzämter nötig ist, hinausgehen. Der Antrag schlägt vor, erst durch eine*n Gutachter*in die bisherigen Unterlagen zu prüfen, bevor über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entschieden wird.
Klar ist aber auch, dass die Prüfung eines Verbotsverfahren nicht reicht. Es engagieren sich beispielsweise unsere Kolleg*innen in Sachsen für eine Überprüfung der Verfassungstreue von Abgeordneten, die nach Ende ihres Mandates wieder in den öffentlichen Dienst wechseln.
Vor allem müssen wir uns aber auch politisch mit der AfD auseinandersetzen und ihre Forderungen immer wieder demaskieren. Sie gefährden unser friedliches Zusammenleben und den Wohlstand in unserem Land. Das versuche ich z.B. auch in meinen Reden im Bundestag immer wieder aufzuzeigen. Für uns ist klar, dass die AfD eine reale Gefahr für unsere Demokratie und für die Menschen ist, die Ziel ihrer Hetze und Ausgrenzungspolitik sind. Auch, um das friedliche Zusammenleben in Europa zu schützen, müssen wir politisch, gesellschaftlich und mit allen Mitteln des Rechtsstaats gegen diese rechten Bestrebungen kämpfen. Daher steht für uns fest, dass es keine Zusammenarbeit mit der AfD geben darf. Eine „Normalisierung“ der AfD müssen wir alle gemeinsam verhindern. Gleichzeitig müssen selbstverständlich alle Verfassungsorgane ständig die aktuellen Einschätzungen der Sicherheitsbehörden und Argumente des Für und Wider eines Verbots sorgfältig abwägen und aus den Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen.
Herzliche Grüße
Hanna Steinmüller