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Hanka Kliese
SPD
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Frage von Erhard J. •

Sehr geehrte Frau Kliese, was sagen Sie zu dem neuen umstrittenen *Wahlrechtsgesetz*, dem gegenwärtigen Rechtsstreit vor dem BVG in Karlsruhe und meinem Vorschlag für ein neues *Wahlrechtsgesetz*?

Sehr geehrte Frau Kliese,

mein Vorschlag für ein neues *Wahlrechtsgesetz*:

***
"Die BRD wird in genau 300 Wahlkreise aufgeteilt.
Die zwei besten *Direktkandidaten* ziehen in den
Bundestag ein. Keine 5 % Hürde und keine
Überhangmandate.*
*****

Dann würden nur Abgeordnete in den Bundestage
kommen, welche direkt vom Volk gewählt wurden.

600 Bundestagsabgeordnete für Deutschland sind
auch ausreichend. Was sagen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
Ihr potenzieller Wähler

Erhard J.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr J.

 

haben Sie vielen Dank für Ihren Wahlrechtsreformvorschlag. Das System zur Bundestagswahl ist keine genuine landespolitische Angelegenheit. Da Sie mich nach meiner Meinung fragen, antworte ich gern als Wählerin. Zuvorderst: Ich habe absolutes Vertrauen in unser Bundesverfassungsgericht und seine Urteilskraft. Ich bin zuversichtlich, dass die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts die besondere Legitimation von Kandidierenden, denen es gelingt, mit der relativen Mehrheit in ihrem jeweiligen Wahlkreis zu reüssieren, richtig einordnet und dementsprechend goutiert.

 

Zu Ihrem Wahlsystemvorschlag muss ich sagen, dass er mich wenig überzeugt. Allerdings bin ich auch keine Wahlrechtsexpertin. Sie wollen das Bundesgebiet in 300 Wahlkreise aufteilen und die Kandierenden belohnen, die meisten und zweitmeisten Stimmen auf sich vereinen können. Kurzum ein abgewandeltes britisches Wahlmodell. Blicken Sie nach Großbritannien, ist die Entwicklung dort auch hier wünschenswert? Meine Antwort lautet: nein.

 

Die Kombination von Mehrheits- und Verhältniswahl halte ich für eine große demokratische Errungenschaft, die wir beibehalten sollten. Allerdings möchte ich mich gegen die Verrechnung von Erst- und Zweitstimmen aussprechen. Kurzum: Der Bundestag sollte über 598 Sitze verfügen – das ist bereits die reguläre Größe unseres Parlaments – ohne Überhang- und Ausgleichsmandate. Ich plädiere dafür, dass 299 Abgeordnete über die Wahlkreise (Erststimme/Prinzip: Mehrheitswahl) einziehen und 299 Abgeordnete über die Parteilisten (Zweitstimme/Prinzip: Verhältniswahl) einziehen. Dieses Wahlsystem lautet Grabenwahlsystem und ist meiner Meinung nach eine elegante Lösung, um unser Wahlsystem rechtskonform zu reformieren. 

 

Mit den besten Grüßen 

Hanka Kliese

 

 

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