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Hanka Kliese
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Frage von Hendrik F. •

Die Stadt Chemnitz erhielt den Status "Kulturhauptstadt", bekommt jedoch keine vernünftigen Angestelltenverhältnisse an ihrer städtischen Musikschule hin trotz gerichtlicher Anmahnung. Ihre Meinung?

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SPD

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Schieflage Honorarkräfte/Festangestellte an sächsischen Musikschulen beschäftigt uns schon etliche Jahre. Besonders im ländlichen Raum führt dieser Missstand zu Personalmangel. Als Sozialdemokraten sind wir zudem an Beschäftigungsverhältnissen interessiert, welche Menschen auch im Alter gegen Armut absichern. Honorarverträge gehören dazu nicht.

Honorarkräfte haben in den vergangenen Jahren häufig Aufgaben übernommen, die denen der Festangestellten entsprechen. Auf diesem Umstand zielt auch das Urteil des Bundessozialgerichts vom Sommer 2022. Das Gericht stellte im Rahmen des sogenannten „Herrenberg-Urteils“ fest, dass mangels unternehmerischer Freiheit eine echte Selbstständigkeit an einer Musikschule kaum herzustellen sei.

Wir haben in unserer Regierungsbeteiligung auf Landesebene die Gelder für Musikschulen kontinuierlich erhöht, damit der Missstand beseitigt werden kann, wohl wissend, dass er nicht vollständig zu heilen war. Am Ende waren die Erhöhungen aufgrund der vielfältigen Herausforderungen an die Musikschulen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nun gilt es, eine rechtssichere und den Tätigkeiten angemessene Vereinbarungen zu schließen.

Mit Blick auf Chemnitz kann ich von einer positiven Entwicklung berichten. In der Stadtratssitzung vom 15. Mai 2024 war die mögliche Festanstellung von Honorarkräften an der städtischen Musikschule Thema. Mit den Rätinnen und Räten der anderen demokratischen Parteien verabschiedete die SPD-Fraktion im Stadtrat folgenden Beschluss: „Der Stadtrat fordert die Verwaltung auf, nach dem Urteil des Bundessozialgerichts, entsprechende Maßnahmen für die betroffenen Musiklehrerinnen und Musiklehrer, die noch auf Honorarbasis arbeiten, abzuleiten, um mit allen, die hierauf einen Rechtsanspruch haben, Arbeitsverträge für reguläre Stellen abzuschließen. Die Maßnahmen sollen insbesondere für Lehrerinnen und Lehrer, welche 10 Wochenstunden Unterricht oder mehr geben und nicht als Orchestermusiker angestellt oder Rentner sind, getroffen werden. Eine schriftliche Berichterstattung über den Fortgang soll im VFA und im Kulturausschuss erfolgen“, (Beschluss BA-042/2024: „Personelle Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Musikschule“).

Ich hoffe, diese Informationen sind Ihnen von Nutzen. 

Mit den besten Grüßen

Hanka Kliese

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