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Hanka Kliese
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Frage von Enrico R. •

Frage an Hanka Kliese von Enrico R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Kliese,

im Zuge der COVID-19-Pandemie hat die Staatsregierung eine Rechtsverordnung erlassen, die uns Bürgern eine große Zahl Grundrechte stark einschränkt.

Schnelles Handeln durch die Exekutive war sicher richtig als vorläufige Maßnahme, um die Verbreitung des neuartigen Corona-Virus vorerst einzudämmen. Nun leben wir aber schon einige Zeit mit der Ausgangssperre und ich denke, jetzt haben langsam alle die Zeit, die Regeln auf ihren Nutzen zu überprüfen.

Wann wird der Landtag die Initiative ergreifen, und die Grundrechtseinschränkungen, die uns die Staatsregierung auferlegt hat, überprüfen? Für welchen Zeitraum ist es aus Ihrer Sicht und aus der Sicht der SPD-Fraktion tragbar, dass uns die Grundrechte ohne parlamentarische Beteiligung genommen werden? Ich bin mir sicher, der Landtag würde eine Regelung finden, bei der die Interessen der verschiedenen Akteure deutlich besser ausgeglichen würden als bei der aktuellen Regelung der Staatsregierung.

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Reizenhain

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für ihre Anfrage.

Gerade aufgrund der Geschichte meiner Partei, die eng verknüpft ist mit dem Kampf um Freiheitsrechte, sehe ich mich der Wahrung der freiheitlichen Grundwerte besonders verpflichtet. Ein weiterer Grundwert, dem ich mich verschrieben habe, ist Solidarität.

Nach intensivem Abwägen bin ich fest davon überzeugt, dass die getroffenen Maßnahmen zwingend geboten sind, um der Ausbreitung der Pandemie Einhalt zu gebieten. Sie sind notwendig, um besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gefahren für unsere gesamte Gesellschaft zu reduzieren. Wir alle müssen solidarisch sein und uns in unserer persönlichen Freiheit einschränken.

Die rechtlichen Grundlagen, auf denen die aktuellen Maßnahmen gründen, sind im Infektionsschutzgesetz verankert. Darunter fällt auch die Möglichkeit in akuten – die Bevölkerung bedrohenden – Situationen, die persönlichen Freiheitsrechte einzuschränken. Diese außergewöhnlichen Maßnahmen und insbesondere ihre Anwendung müssen verhältnismäßig sein.
Ich als Abgeordnete habe, aufgrund regelmäßiger Informationen den Eindruck, dass dies aktuell gegeben ist. Die Behörden und ihre Mitarbeiter/innen vor Ort setzen die Maßnahmen mit Augenmaß und Bestimmtheit um. Für uns alle ist diese Situation eine Herausforderung, natürlich sind Fehler hier nicht auszuschließen. In solchen Fällen kann ich nur für Verständnis werben, weil die Situation –   beispielsweise auch für die Polizistinnen und Polizisten – vollkommen neu ist. Und natürlich kann man sich in den konkreten Fällen an die örtlichen Abgeordneten wenden oder den Rechtsweg beschreiten. Das zeigt, dass auch in diesen schwierigen Zeiten unser Rechtsstaat und unsere Demokratie funktionieren. Zu Letzterem gehört auch, dass die Maßnahmen zeitlich befristet sind. Sie sind somit nicht von Dauer. Sie werden regelmäßig auf den Prüfstand gebracht und ihre Verhältnismäßigkeit hinterfragt. Dies geschieht durch uns Abgeordnete, aber auch durch die Regierung.

Zu gegebener Zeit wird über eine Reduzierung der Maßnahmen zu sprechen sein. Dies kann im Parlament erfolgen oder in der Regierung.

Mit den besten Grüßen
Hanka Kliese