Frage an Hanka Kliese von Arne W. bezüglich Innere Sicherheit
Bedeutet die Bildung einer Rauchwarnmelderpflicht Ihrer Meinung nach, dass der Gewinnsucht einiger weniger Bürger nun sogar auch noch das Leben von hunderten, belogenen und betrogenen Opfern eines fehlfunktionierenden Elektrogerätes geopfert werden soll?
Und sind Sie entschlossen, dieser Tatsache vis-à-vis des lächerlichen Verlaufes der ICD10-X0-Inzidenz seit 1980 mit allen Konsequenzen Rechnung zu tragen?
Beweis zur Glaubhaftmachung: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Fire_and_smoke_deaths_per_inhabitant_(F.Rep.GERM).svg
Gehen Sie bitte auch mit Hilfe der bereits im Menschenreihenversuch erzielten Erfahrungen auf die Gefahren durch Laienlöschversuche in der Folge des sehr oft dringend empfohlenen „Ausschlusses“ eines Täuschungsalarm (sonst drohen gemäß diverser Medienberichte Kosten wegen des unter Umständen unnötigen Feuerwehreinsatzes mit ungeheuerlich teurer aber sicherlich notwendiger Schutzausrüstung) ein.
Sehr geehrter Herr W.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Hinsichtlich der Rauchmelderpflicht stehe ich voll und ganz hinter dem im Koalitionsvertrag veranschlagten Vorhaben, die seit 2016 für Neubauten geltende „Rauchwarnmelderpflicht“ im Freistaat Sachsen auf Bestandsbauten auszuweiten. Sie mögen nicht Unrecht haben, wenn Sie das vermehrte Aufkommen von Fehlalarmen kritisieren. Hier sehe ich ebenfalls Raum für Nachbesserungen. Erste Schritte, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurden bereits unternommen. Sie können sich bei der Installation wie der Wartung der Geräte Tipps von ausgewiesenen Brandschutzexperten suchen. Der Deutsche Feuerwehrverband hat hierzu verschiedene Hinweise auf seiner Homepage aufgelistet:
Wer Rauchmelder nach diesen Vorgaben anbringt und wartet, ist gefeit vor möglichen Fehlalarmen. Was mich in meiner Haltung bestärkt, sind die Expertisen des Feuerwehrverbandes, der sich seit Langem für Rauchmelder in Gebäuden und Wohnungen ausspricht.
Mit den besten Grüßen
Hanka Kliese