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Antwort von Halina Wawzyniak
DIE LINKE
• 13.08.2009

(...) die Wahl wird vermutlich nicht verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist gesetzt, bis zu der die Gesetzesänderung erfolgen muss, diese liegt -bedauerlicherweise- nach dem Termin der Bundestagswahl. Das Gericht kann aber schlechterdings eine Frist bis zur Änderung des Gesetzes setzen und andererseits eine Wahl für Verfassungswidrig erklären. (...)

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