
(...) die Wahl wird vermutlich nicht verfassungswidrig sein. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Frist gesetzt, bis zu der die Gesetzesänderung erfolgen muss, diese liegt -bedauerlicherweise- nach dem Termin der Bundestagswahl. Das Gericht kann aber schlechterdings eine Frist bis zur Änderung des Gesetzes setzen und andererseits eine Wahl für Verfassungswidrig erklären. (...)