Frage an Halina Wawzyniak von Christoph S. bezüglich Recht
Guten Tag,
sollte die Bedrohung von Kommunalpolitikern (insbesondere in Bocholt) Anlass sein, die Strafdrohung für den Straftatbestand der "Bedrohung" zu erhöhen, wenn diese gegen einen Politiker in Zusammenhang mit seinem Amt erfolgt?
Sehr geehrter Herr Schulte,
die bestehende Gesetzeslage ist ausreichend, wir benötigen daher keine Ausweitung des Strafrechts. Im Übrigen ist die von Ihnen angesprochene Verrohung ein gesamtgesellschaftliches Problem, von dem alle Vertreter*innen staatlicher Institutionen und Parteien ebenso wie Privatpersonen betroffen sind. Ein Sonderstatus von Politikerinnen und Politikern wäre der Sache nicht dienlich. Nur die gesellschaftliche Ächtung sowie die wirksame Ausschöpfung der bestehenden Rechtsmittel gegenüber den Täter*innen sind an der Stelle demokratisch sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak