Frage an Halina Wawzyniak von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
Nachfrage zu Fraktionen ignorieren Verfassungsauftrag
http://www.abgeordnetenwatch.de/halina_wawzyniak-778-78557--f458579.html#q458579
Muss man davon ausgehen, dass der Verfassungsauftrag zur Ablösung von Staatsleistungen an Kirchen durch ein Rahmengesetz auch in den nächsten
Jahren nicht erfüllt wird?
Von Bürgern wird Gesetzestreue verlangt und die Bundestagsmehrheit verweigert
diese Treue, wenn es um das Grundgesetz geht: Wie ist das miit Artikel 3 Grundgesetz(Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz) vereinbar?
Trifft es zu, dass hier nicht die Möglichkeit besteht, die Erfüllung des
Verfassungsauftrages einzuklagen?
Falls ja: Soll damit sichergestellt bleiben, dass hier die Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterbleibt und
wie ist das mit Artkel 20 Abs. 3 Grundgesetz(Gesetzgebung an verfassungsmäßige Ordnung gebunden) vereinbar?
Werden Sie den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte informieren?
Grund für diese Anregung: Er darf nicht unglaubwürdig werden, wenn er NUR verfassungswidrige Zustände in anderen EU-Staaten kritisiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth
Sehr geehrter Herr Reth,
wie ich Ihnen in den letzten Antworten bereits mitgeteilt habe, ist aus Sicht der Linksfraktion die Erfüllung des Verfassungsauftrages dringend erforderlich. Auch wenn es aus anderen Fraktionen, darunter von den Grünen und der SPD, Zuspruch für unseren Vorstoß, den Verfassungsauftrag endlich umzusetzen, gab und gibt, kann ich mir zum derzeitigen Zeitpunkt kaum vorstellen, dass unser Antrag in der laufenden Legislaturperiode im Parlament eine Mehrheit findet.
Dennoch: Im nächsten Jahr finden Bundestagswahlen statt. Ein neues Parlament bringt die Möglichkeit, dass sich Mehrheitsverhältnisse ändern – hoffentlich nimmt das nächste Parlament den Verfassungsauftrag ernst und ebnet den Weg für die Ablösung der Staatsleistungen.
Individualklagen sind nicht möglich. Wenn überhaupt kann juristisch eine Normenkontrollklage in Betracht gezogen werden. Das Bundesverfassungsgericht müsste hier abwägen, ob und wie viele Möglichkeiten es dem Gesetzgeber zur Erfüllung des Auftrages einräumt. Darüber ist nicht geplant, den EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte zu informieren. Ich plädiere vielmehr dafür, dass hier das Bekenntnis zum Verfassungsauftrag, welches durchaus deutlich geäußert wurde und wird, durch den Gesetzgeber selber in einem politischen Willen und Akt, nämlich durch die Verabschiedung eines Grundsätzegesetzes, Ausdruck findet.
Sehr geehrter Herr Reth, mit der Forderung nach einer Erfüllung des Verfassungsauftrags rennen Sie bei der Linksfraktion offene Türen ein. Daher würde ich Ihnen raten, sich an die anderen Fraktionen im Bundestag zu wenden, nachzuhaken und ähnlich wie wir für die Erfüllung des Verfassungsauftrages zu werben. Die Seite abgeordnetenwatch.de leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Transparenz in Parlamenten. Sie bietet u.a. Menschen die Möglichkeit, Abgeordnete zu bestimmten Themen öffentlich zu befragen. Sie ist jedoch aus meiner Sicht kein geeignetes Portal für einen ständig wechselseitigen Dialog mit einzelnen zur intensiven Bearbeitung von speziellen Themen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die umfassende Bearbeitung des Themas nicht auf dieser Plattform führen.
Freundliche Grüße
Halina Wawzyniak