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Halina Wawzyniak
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Frage von Nico W. •

Frage an Halina Wawzyniak von Nico W. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

ich grüße Sie herzlich und habe folgendes Problem, mit welchem ich mich vertrauensvoll an Sie wenden möchte:

Kürzlich erfuhr ich, dass der Personalausweis und der Reisepass die deutsche Staatsangehörigkeit lediglich vermuten lassen. In diesen beiden Dokumenten ist jedoch eingetragen: Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“
Wer seine deutsche Staatsangehörigkeit beweiserheblich nachgewiesen haben- und bestätigt wissen möchte, muss sich mit erheblichem zeitlichen- und finanziellen Mehraufwand (Urkunden, Antragsfertigung, Wartezeit) auf eigenen Antrag an seine zuständige Ausländerbehörde wenden.

Nach Prüfung erhält der Antragsteller dann seinen Staatsangehörigkeitsausweis. Jedoch ändern sich dadurch nicht die Eintragungen in den Ausweisdokumenten (Personalausweis und Reisepass).

Fazit:
Wenn die Dokumente (BPA und Reisepass), welche die deutsche Staatsangehörigkeit lediglich vermuten lassen, die Staatsangehörigkeit „DEUTSCH“ auszeichnen, müsste dann im Nachgang der bewiesenen deutschen Staatsangehörigkeit schlussfolgernd nicht auch eine Neueintragung / Neuausstellung der Ausweisdokumente erfolgen? Immerhin wurden neue „beweiserhebliche Tatsachenfeststellungen“ mit dem Staatsangehörigkeitsausweis belegt, die eben jene Beweiskraft der Staatsangehörigkeit auch international bestätigen- und nicht weiterhin vermuten lassen sollte?

Es wäre hier ein Leichtes, jenen Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachge- und bewiesen haben, gegenüber allen anderen Personen, bei denen die deutsche Staatsangehörigkeit weiterhin nur vermutet wird, zu bescheinigen. Ansonsten würden diejenigen, die einen Mehraufwand und einen Nachweis erbracht haben, den Anderen gegenüber m.E. juristisch schlechter gestellt?

Insofern meine Anfrage zu speziell sein sollte, würde ich mich freuen, wenn Sie mein Anliegen an einen zuständigen Abgeordneten weiterleiten würden.

Ich bedanke mich sehr für Ihre Bemühungen und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,
N. Walther

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Walther,

so ganz ist mir Ihr konkretes Anliegen nicht ersichtlich. Grundsätzlich ist es jedoch nicht ratsam, die deutsche Bürokratie dadurch zu befördern, indem man weitere Komplikationen einführt. Sollten Sie in der von Ihnen geschilderten Sache ein ganz konkretes Problem haben, so wenden Sie sich bitte an mein Bundestagsbüro.

Mit freundlichen Grüßen

Halina Wawzyniak