Frage an Halina Wawzyniak von Christoph S. bezüglich Recht
Verstehe ich Ihre Anwort vom 30.10. so recht, dass Ihrer Meinung nach mittels Gegendemonstrationen das Demo-Recht erster unterdrückt werden darf, wenn nur die Zahl der Gegendemontranten ausreicht bzw. die G. lauter sind oder sich auf die geplante Route ersterer drängeln?
Oder ist Lärm gegen eine Demo, die Ruhe braucht, oder die Nutzung von Flächen durch eine andere Demo als die dort angemeldete Gewalt.
Sehr geehrter Herr Strebel,
Ihre erneute Nachfrage zum Thema beantworte ich wie folgt und zitiere dafür die Antwort, die ich Ihnen auf Ihre erste Frage gegeben hatte: „Grundrechte sind nicht teilbar. Deshalb kann und darf das Demonstrationsrecht nicht eingeschränkt oder für einzelne Gruppen ausgehebelt werden. Das heißt: Natürlich dürfen Frauen dagegen demonstrieren, wenn ein Pfarrer gegen Abtreibung predigt. Sie müssen sich an die Regeln halten, die Demonstration anmelden und gewaltfrei protestieren - nur um bei Ihrem Beispiel zu bleiben. (…) Ein Verbot von Gegendemonstrationen oder Ähnliches- wie Sie es vorschlagen- verstößt gegen unsere Verfassung und wird von mir abgelehnt.“
Ich glaube das ist eindeutig und beantwortet auch Ihre Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak